Was bedeuten die Begriffe Reinerlös und Nettoerlös bei Spenden?

3 Antworten

Der Bayrische Rundfunk hat Juristen, die Dich sicher beraten, denn denen kommt Deine Aktion zu gute.

Aischylos  17.12.2017, 16:12

Den Juristen? Das ist mir neu. Dem sollte man nachgehen.

Fallstricke

Es gibt steuerlich für Dich nichts zu beachten.

zu beachten

Den Spendern sollte Vertrauen vermittelt werden, daß das Geld auch tatsächlich gespendet wird - möglichst die Spender über das Ergebnis informieren - z. B. auf seiner Internetseite oder per Mail

Kosten

Grundsätzlich sollten die gesamten gesammelten Spenden weitergeleitet werden; wenn ein Teil für eigene Aufwendungen einbehalten werden soll, dann sollten die Spender darüber informiert werden

Reinerlös/Netterlös

Der Spendenbetrag nach Abzug aller Kosten

Aktion melden

Dazu mußt Du beim Ordnungsamt nachfragen - in vielen Bundesländern öffentliche Sammlungen nicht mehr genehmigungspflichtig; im privaten Bereich darf man generell ohne Genehmigung sammeln.

Gegenleistung

Es ist richtig, daß für eine Spende keine Gegenleistung erbracht werden darf und sie muß freiwillig sein; wenn also eine bestimmte Summe für die Lesung verlangt wird, dann ist das nicht mehr freiwillig und wäre eine Gegenleistung.

Den Zuhörern muß es völlig frei gestellt sein, welchen Betrag sie spenden möchten oder ob sie überhaupt spenden möchten - dann ist die Lesung auch keine Gegenleistung, da der Zuhörer auch nichts geben kann.

Das ist aber grundsätzlich nur dann von Bedeutung, wenn eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden soll; ansonsten spielt das keine Rolle, wenn bei der Veranstaltung deutlich ist, daß die Einnahmen für diese Aktion verwendet werden.

Du kannst Dich ja auch beim BR informieren - sie haben bestimmt einige gute Tipps für Dich.

Sollte eine Zuwendungsbestätigung seitens des Empfängers möglich sein, dann verweise ich darauf, daß DIR diese Zuwendungsbestätigung NICHT ausgestellt werden darf sondern nur den Spendern selbst, da Du nicht wirtschaftlich mit der Spende belastet bist; dazu müssten dann die einzelnen Spender mit Name, Adresse und Spendenbetrag dokumentiert werden und an den Zuwednungsempfänger geschickt werden.

Viel Erfolg - eine lobenswerte Aktion....

gulasch59 
Beitragsersteller
 17.12.2017, 17:04

Ich hab mich zwischenzeitlich noch einmal mit dem Thema auseinandergesetzt. Soll heißen, ich hab mich beim Finanzamt informiert. Abgesehen davon, dass man zunächst von Pontius zu Pilatus geschickt wird, war die Auskunft doch recht positiv: Es sei mein reines Privatvergnügen und ich habe steuerlich nichts zu beachten. Ich solle aber auch vorsichtshalber dokumentieren, welche Einnahmen ich von wem bekommen hab. Natürlich dürfe ich Ausgaben, die ich dafür habe auch von den Spenden abziehen. Barspenden darf ich auch annehmen. Allerdings ohne Gegenleistung, denn sonst wäre es auch steuerlich relevant. Es spricht auch nichts dagegen, wenn ich vor Ort Bücher verkaufe, dessen Nettoerlös der Aktion zugute kommt. Ein Sammeldose bekomme ich vom Bayerischen Rundfunk und angemeldet ist die Sammelaktion auch. Sie wird von dort auch dahingehend unterstützt,. dass ich nicht nur Plakate bekomme, sondern auch auf der Webseite der Sternstunden meine Lesungstermine bekannt gegeben werden. Hier noch der Link zu der entsprechenden Seite. Sie ist aber noch nicht ganz fertig, das heißt, sie wurde noch nicht freigegeben. Also bitte keine "Reklamationen"

http://holledau.walter-bachmeier.de/

1) Private dürfen vor allem kein Bargeld sammeln. Das ist völlig unkontrollierbar.

2) Private Einzahlungsscheine dürfen nicht verwendet werden, nur offizielle des (anerkannten) Hilfswerks.

3) Es darf dem Hilfswerk kein Aufwand abgezogen oder verrechnet werden. Es erhält natürlich den Bruttoerlös.

4) Private Spendenaktionen ohne Auftrag müssen dem Hilfswerk gemeldet werden.

5) Gegen eine Einladung der Spender zu einer kostenlosen Lesung spricht nichts.