Was als Zeuge wegen anzeige wegen drogen im gericht machen?

7 Antworten

Grundsätzlich hast Du als Zeuge das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn Du Dich dadurch selbst belasten würdest (§ 55 StPO).

Wenn Du also als Käufer gegen den Dealer aussagen sollst, würde ich mir das gut überlegen und ggf. einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen. Bei der Beurteilung der Situation kommt es auf kleinste Details an, z.B. auf die erworbene Menge.

google12345 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 18:42

Also die meinten damals es ist wine kleine menge. Hab aber sehr angst vors gericht zu gehen. Ich kenn die person echt nicht, hab micha uch gewundert als ich das in der post hatte. Hab angst das da was passiert. Kann ich auch aussgaen ohne da vors gericht zugehen?

RobertLiebling  26.10.2015, 18:44
@google12345

Kann ich auch aussgaen ohne da vors gericht zugehen?

Nein, das ist nicht möglich.

Ich kenn die person echt nicht

Dann spricht ja nichts dagegen, dies in der Zeugenvernehmung auch genau so zu Protokoll zu geben. Die Aussage sollte natürlich wahrheitsgemäß sein, dazu bist Du als Zeuge verpflichtet.

Du wirst gefragt ob du Kontakt zu der Person hast in welcher Beziehung zueinander ihr steht usw. Da du Person aber nicht kennst wirst du überall sagen müssen das du keine Ahnung hast aber so ist die Situation nunmal. Also nichts schlimmes

Als Zeuge wird man befragt. Gib einfach wahrheitsgemäß die richtige Antwort. Und wenn du es nicht weißt, kannst du sagen, daß du es nicht weißt. Wenn du gefragt wirst "kennen Sie diese Person", dann kannst du sagen "nein, kenne ich nicht"

nur als Beispiel

Zeugenaussage könntest du verweigern wenn du Angst hast.

RobertLiebling  26.10.2015, 18:38

wenn du Angst hast

"Angst" berechtigt nicht zur Zeugnisverweigerung (vgl. § 55 StPO).

Spezialwidde  27.10.2015, 09:21
@RobertLiebling

Das geht nicht! Zeugnisverweigerungsrecht gilt nur bei nahen Verwandten und Familienangehörigen

Du musst die Wahrheit sagen, sonst nichts.