Zeugenladung aber verhindert - Grund ausreichend?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ich arbeite am Gericht allerdings in Österreich! Bei uns steht oft in den Akten, dass der Zeuge sich da im Ausland bzw. Urlaub befindet und das wird akzeptiert. Man sollte halt direkt dem Richter bzw. der Kanzlei Bescheid geben, damit dies im Akt vermerkt ist, ansonsten, wenn du unentschuldigt nicht erscheinst, kann eine Ordnungsstrafe verhängt werden. Also es müsste schon gehen, einfach abklären.
Außerdem ist es bei uns so, wenn der Angeklagte geständig ist, wird sowieso häufig auf die Zeugen verzichtet, deshalb einfach nachfragen :)

amo1105 
Beitragsersteller
 21.01.2016, 19:17

danke vielmals!

peachesmrx  21.01.2016, 19:09

haha ne brauchst du nicht. ;) ja dann drück ich dir die daumen :)

amo1105 
Beitragsersteller
 21.01.2016, 19:08

okay ich habe das schon fast persönlich genommen 😅

aber nochmal vielen dank für ihre informationen!

ich warte jetzt erstmal ab, ob das gericht postalisch antwortet oder mich im januar noch kontaktiert, da ja nur noch 22tage bis zur verhandlung sind.

peachesmrx  21.01.2016, 19:03

Ach das sind sie oft haha :D sonst direkt in der vermittlung nach der durchwahl des jeweiligen richters fragen

amo1105 
Beitragsersteller
 21.01.2016, 19:02

angerufen hatte ich vorher beim zuständigen sachbearbeiter. dieser hat mir relativ unfreundlich zu verstehen gegeben, dass er, ohne etwas schriftlich zu haben, nichts macht

peachesmrx  21.01.2016, 19:00

Ja sonst ruf nochmal nach, aber das mit dem abgeben ist schon mal gut, weil das gericht sowieso nachweise bzw belege braucht.

amo1105 
Beitragsersteller
 21.01.2016, 18:59

danke :)
ich habe heute sofort nachdem ich die vorladung gelesen habe schriftlich etwas verfasst und die rechnung der reise beigelegt als kopie und zum gericht persönlich gebracht. jetzt warte ich auf die antwort

Das zählt, wenn du das alles schon gebucht hast, bevor du vor Gericht geladen worden bist. (Und davon gehe ich jetzt mal aus).

amo1105 
Beitragsersteller
 21.01.2016, 17:21

die vorladung kam heute und die reise wurde letzte woche bereits gebucht und sofort bezahlt

Bei diesem Zitat geht es sogar um den Angeklagten, von daher hast du sicher eine gute Chance:

"Eine Urlaubsreise, die seit längerer Zeit geplant ist und die nach der Terminsmitteilung nicht mehr ohne große finanzielle Verluste rückgängig gemacht werden kann, entschuldigt bei einer Strafsache ohne größere Bedeutung das Fernbleiben, vorausgesetzt bei dieser Reise handelt es sich nicht nur um eine vorübergehende Abwesenheit."

http://www.strafrechtsblogger.de/muss-der-angeklagte-zur-verhandlung-erscheinen-wenn-er-sich-im-urlaub-befindet/2014/02/

amo1105 
Beitragsersteller
 21.01.2016, 18:56

danke für diese antwort!

die tagesreise wurde am 13.1.16 gebucht und bezahlt. die vorladung kam heute am 21.1.16

Wie deine Chancen stehen, können wir leider nicht beurteilen. Das entscheidet der Richter. Du kannst aber das Gericht anrufen und nachfragen, ob schon eine Entscheidung getroffen wurde.

Schlechte Chancen. Eine Zeugenladung hat in der Regel Vorrang vor allen anderen Sachen, aber das Gericht muss dir den Schaden ersetzen der dir entsteht, dieses versucht es sich wieder vom Angeklagten zu holen.

Mignon2  21.01.2016, 17:08

Nicht notwendigerweise. Der Richter kann zunächst auf den Zeugen verzichten oder den Verhandlungstermin verlegen.

Wissensdurst84  21.01.2016, 17:08
@Mignon2

Wie ich sagte "In der Regel"