Warum zahlen Erben für verschenkte Immobilie Pflichtteil?

5 Antworten

1. Eine Schenkung fällt nicht in die Erbmasse zurück, sondern wird ihr wieder zugerechnet. Das mag man als Wortklauberei empfinden, der Sinn wird aber später klar. Auf jeden Fall bleibt eine Schenkung (z. B. ein Haus) beim Beschenkten.

2. Es geht um einen "Pflichtteilsergänzungsanspruch". Nur zur Klarstellung, es gibt keinen Pflichtteilsberechtigten, der kein Erbe ist. Pflichtteile gibt es nur bei Kindern (ggf. Enkel, wenn deren Eltern nicht mehr leben), Ehegatten und unter Umständen für Eltern und Geschwister.

3. Ein Pflichtteil, oder Pflichtteilergänzungsanspruch ist immer ein Anspruch in Geld. Das verbte Gut (meist Immobilie, ggf. Betrieb, oder anderer Sachwert) bleibt beim Beschenkten.

4. Dieser Teil der Frage ist für mich nicht nach vollziehbar. Beispiele für den Fall mit Witwer und Kindern:

Stirbt eine Frau ohne Testament und hat ein Haus im Wert von 300.000,- Euro (keine anderen Teile in der Erbschaft), ist die gesetzliche Erbfolge (bei gesetzlichem Güterstand):

Witwer (§§ 1371 + 1931 BGB) 1/4+1/4= 1/2, Die beiden Kinder teilen sich die andere Hälfte.

Vererbt die Frau mit Testament an die beiden Kinder, müssen die an den Witwer 1/2 des gesetzlichen Erbes auszahlen, also gehen 75.000,- Euro an den Witwer (jeder 37.500,-), das Haus haben die Kinder ja Hälftig.

Vererbt die Witwe an einen fremden Dritten, muss der die gesetzlichen Erben auszahlen. Jeden mit 1/2 des gesetzlichen Erbes. Also den Mann mit 1/4 (75.000), die beiden Kinder mit je 1/8 (37.500,-).

Hat die Frau das Haus zu Lebzeiten verschenkt, dann sind wir im Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Die Schenkung schmilzt pro Jahr um 1/10 ab. Also würde die Frau innerhalb von 1 Jahr versterben, wären die Pflchtteilsergänzungansprüche ebenso als hätte sie das Haus vererbt.

nach einem Jahr wäre die Basis für die Berechnung der Pflichtteilsergänzungsansprüche nur noch 270.000,-, nach 2 Jahren 240.000,- usw. nach 10 Jahren 0,-.

  1. Nicht der Gegenstand der Schenkung, der dem Beschenkten verbleibt, dessen Wert wird dem Vermögen des Schenkers hinzugerechnet.
  2. Weil mit lebzeitigen Schenkungen eine Schmälerung des Nachlassvermögens und damit der Pflichtteilshöhe der gesetzl. Erben einherginge, die unzulässig ist. Was nützt ein derartiger Mindestanspruch, der damit umgangen und dadurch Null betragen könnte?
  3. Nein, denn die Immobilie gehört ihm ja, der Pflichtteilsanspruch am Schenkungswert fiele tatsächlich alljährlich um 10%  - es sei denn, der Beschenkte wäre Ehegatte des Schenkers - und wäre nach 10 Jahren erloschen, die Immobilie könnte untergehen, deren Verkaufserlös durch Pflegekosten aufgezehrt sein usw. - kurz: Es kann sein, dass im Erbfall nichts mehr da wäre, was man ausgleichen müsste :-) Warum soll er vorher etwas zahlen, was in seinem Erbfall garnicht beanspruchbar sein kann?
  4. Da steckt ein Denkfehler nach dem anderen drin :-) Logisch erklärt: Erbe besteht an dem, was als Reinnachlass vom Vermögen des Erblassers/Schenkers verbliebe. Den dazu hälftigen Pflichtteilsanspruch in Geld bekommen die, die von der Erbfolge ausgeschlossen wären. Einen Ergänzungsanspruch die, die durch lebzeitige Schekungen benachteiligt wurden. Als Erben nur dann, wenn ihr tatsächliches Erbe am Nachlass ohne Schenkung des Erblassers niedriger wäre als ihr dazu hälftiger Pflichtteilsanspruch an dem mit (abgeschmolzenem) Schenkungswert erhöhten, sog. fiktiven Nachlass. Die Pflichtteilsberechtigten können den fiktiven Nachlasswert als Berechnungsgrundlage ihres Pflichtteils geltend machen.

Es wäre für dich deutlich hilfreicher, wenn du konkret z. B: Schenker A, Wert und Datum seiner Schenkungsübergabe benenennst, die gesetzlichen Erben und den Beschenkten sowie deren Stellung zum Erblasser/Schenker (Ehefrau B, leibliches Kind C des A, Kind und Beschenkter D der Mutter/Ehefrau B mit  Stiefvater A, ...) bezeichnest und angibst, ob der Schenker im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist.

G imager761

smileyfragt 
Beitragsersteller
 30.08.2015, 13:43

Das alles verstehe ich schon - besten Dank. Mir ist nur nicht ganz klar, warum ein Zugewinn aus z.B. einer Küche, die der notariell Beschenkte nach der Schenkung aus eigenem Ersparten gekauft hat - also nicht mit dem Geld des Schenkers oder irgendein Geld, das zum Erbe gehört - davon noch 1/4 Zugewinn an Pflichtteilsberechtigte zahlen muss . Wegen Zugewinnausgleich. Das war auch nicht im Sinne des Schenkers, das weiß ich. Die Pflichtteilsberechtigten wurde ja anderweitiig großzügig abgefunden. Da fehlt mir die Logik. Pflichtteil ist nachvollziehbar, aber 1/4 aus Zugewinn von Geldern, die mit dem Erbe gar nichts zu tun haben....das nicht. Die Schenkung ist drei Jahre her.

imager761  30.08.2015, 14:02
@smileyfragt

Mir ist nur nicht ganz klar, warum ein Zugewinn aus z.B. einer Küche, die der notariell Beschenkte nach der Schenkung aus eigenem Ersparten gekauft hat (...) davon noch 1/4 Zugewinn an Pflichtteilsberechtigte zahlen muss .

Das ist nun eine völig andere Fragestellung - warum formuliert man die nicht gleich?

Tatsächlich wird bei nicht verbrauchbaren Sachen, wie z.B. bei bebauten Grundstücken, auf den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls abgestellt. Und eine maßgefertigte Einbauküche zählt als Zubehör n. § 314 BGB eben zu dem Schenkungswert der Immobilie :-O.

Nur: Ob sich durch den Anschaffungswert von 10.000 EUR vor 3 Jahren der PTE bei bekannt rapidem Wertverfall bei Möbeln dann bei einem Erbfall in 2 Jahren der Schekungswert auf 297.974 EUR bemäße statt auf 295.000 EUR, sind peanuts, über die man sich vorgrifflich aufregen mag?

Dann hätte man vor der Anschaffung mit den Berechtigten eine Vereinbarung  - gern auch notariell beglaubigt - treffen müssen, die eine Einigung auf einen anrechenbaren Schenkungswert vor Küchenkauf regelte :-O

G imager761

Moraluser  01.09.2015, 19:31
@imager761

Warum formuliert man die nicht gleich?>

Weil sie sich erst später ergab!

1. Nach ablauf von 10jahren geht die schenkung voll in das eigentum über und ist aus der erbmasse draussen. Vorher gehört es in vollem umfang zur erbmasse. 2. Kein erbe, kein pflichtanteil. 3. Wenn ihm die immobilie gehört ist kein pflichtteil zu zahlen 4. dem witwer stehen 50% des erbes zu, kinder teilen sich den rest anteilmässig.

smileyfragt 
Beitragsersteller
 01.05.2015, 12:34

Diese Antwort macht keinen Sinn. Das habe ich noch nie gehört: Ein Beschenkter muss aus einer geschenkten Immobilie kein Pflichtteil zahlen, sondern die Erben, denen die Immobilie gar nicht gehört. Die Schenkung ist noch keine 10 Jahre her. Sorry, hilft leider auch nicht weiter. Sinn verstehe ich weiterhin nicht.

Wer soll der Dumme sein? Der Erbe oder der Beschenkte? Der Gesetzgeber hat entschieden: der Erbe.

Das kann man nicht logisch erklären der Staat will sich nur wieder einmal bereichern. Mein Tipp: verkaufe das Erbe um einen symbolischen Preis von 100€