Kann ich eine Rechnung vom Physiotherapeuten verlangen?
Ich lasse mich momentan 2 mal im Monat massieren bei einem Physiotherapeuten. Seine Frau macht die Buchhaltung, das Geld für die Massage sollte immer in bar mitgebracht werden. Begründung der Frau. "Sonst müsste ich ja eine Rechnung schreiben..."(Und das möchte sie aus "steuerlichen Gründen" nicht. .. Nun habe ich nicht immer genug Bargeld dabei, und wollte überweisen, aus vorhin genannten Gründen verweigert sie mir das.
Dann möchte ich im Gegenzug eben eine Rechnung und die bezahle ich dann vor Ort bar, dann tropediere ich eben ihr Steuersparmodell, wenn sie mir so kommt...
Meine Frage:
- Kann ich eine Rechnung verlangen von Ihr für meine Massage und Leistung?
- Kann sie mir verweigern eine Rechnung auszustellen?
- Rechnung oder Quitting, was MUSS sie mir ausstellen ?
Lassen wir mal den Aspekt das sie steuern "sparen" will aussen vor, mir geht es tatsächlich darum, ob Sie mir auf meinen Wunsch jedesmal eine Rechnung ausstellen muss. Schliesslich bezahle ich ja für eine Leistung und keine Leistung ohne Rechnung.. oder?
Angabe falls möglich mit Gestzesverweiss, das wäre toll.
Danke
7 Antworten
Ja, sie muss Dir sogar unaufgefordert eine Rechnung stellen, wenn sie gewerblich tätig und Du privat als Patient dort bist.
Als Kassenpatient würde eine Quittung genügen.
Wahrscheinlich wird es für Dich dann in Zukunft allerdings teurer.
Es darf nicht teurer werden, denn schließlich ist ein Unternehmer zum Ausstellen von Rechnungen verpflichtet. Eine Kleinbetragsrechnung ist auch eine Rechnung. Selbst ein Frisör oder ein Nagelstudio erteilt eine Rechnung. Das Ausstellen von Rechnungen stellt keine Zusatzleistung dar.
Nachtrag: Danke für die antworten bisher, nun LEIDER bekomme ich es nicht günstiger dadurch, sondern ich bezahle voll und sie streicht alles ein, bescheisst also mich und den Staat sozusagen. Denke auch sobald ich sie anspreche bekomme ich von Ihrem Mann keine ordentliche Leistung mehr. Wollte etwas in der hand haben da sie mich neulich "angemacht" hat, da ich vorher beim einkaufen vor der Behandlung bargeld ausgab, und dann der rest nicht mehr reichte um sie zu bezahlen, daher die idee mit der Überweisung. Und dann kam sie mir eben so blöd
Schau mal in § 2 UStG und § 14 UStG rein. Dort steht wer Unternehmer ist und wie es sich mit dem Ausstellen von Rechnungen verhält. Selbst eine Frittenbude stellt Rechnungen aus, wenn ein Unternehmen verköstigt. Sie muss dir ja die Bezahlung der empfangenen Leistung dokumentieren, damit sie kein zweites Mal Geld für die erbrachte Leistung verlangen kann Außerdem verstößt sie gegen die Aufzeichnungspflicht, wenn sie die Bareinnahme nicht dokumentiert. Ein guter Physiotherapeut stellt gerne Rechnungen über erbrachte Leistungen aus. Letztlich erhöht dies die Werbewirksamkeit seines Unternehmens. Man kann dies sogar über das Amtsgericht erzwingen.
Ein Gesetzesverweis bringt dir hier nichts. Du könntest eine Rechnung erzwingen in dem du mitteilst, dass du deine Massagen in deiner Steuererklärung angegeben hast und das Finanzamt jetzt nach den Belegen fragt und sich "WUNDERT" das es die nicht gibt. "Welchen Namen soll ich denen bloß sagen...?!?" Glaube aber ja nichts das du danach noch ordentliche Leistungen bekommst.
Die Antwort gefällt mir !
Lassen wir mal den Aspekt das sie steuern "sparen"
Nenn das Kind doch beim Namen: Das ist schlicht und einfach Steuerhinterziehung, und das sollte man nicht unterstützen. Such dir einen anderen Physiotherapeuten und gib dem Finanzamt einen Tipp.
Das ist doch keine Steuerhinterziehung. Sie möchte wahrscheinlich darauf hinarbeiten das sie eine Sammelquittung für mehrere Behandlungen schreiben kann. Allerdings hat brasileiro das Recht auf eine Quittung wenn er sie verlangt. Ich denke ein offenes Gespräch in netter Form regelt die Mißverständnisse.
Wenn Du jedesmal eine Quittung haben möchtest muß sie diese auch ausstellen. Das ist Dein Recht. Fraglich ist aber ob es Sinn macht jedesmal eine Quittung zu bekommen. Es ist doch für beide Seiten einfacher immer nach einer bestimmten Anzahl Behandlungen eine Quittung zu stellen. Sie hat weniger zu tun, Du hast weniger Einzelquittungen aufzubewahren.
So siehts aus.
Du bekommst wahrscheinlich einen Nachlass, weil sie es schwarz machen. Also nicht beim Finanzamt angeben und keine Steuern dafür zahlen. Sobald du aber überweist sieht das Finanzamt ja, dass mehr Geld eingeht.
Auf eine Rechnung oder Quittung hast du Anspruch. Allerdings wird es dann nicht mehr schwarz gehen und somit der Preis wahrscheinlich teurer für dich.