Warum wurde meine Parkscheibe nicht akzeptiert?
Nachdem meine Frage (unerklärlicherweise) gelöscht wurde, versuche ich es nochmal:
Meine elektronische Parkscheibe wurde von einer Politesse nicht akzeptiert, obwohl auf der Verpackung der Parkscheibe steht: Vom Bundesverkehrsministerium zugelassen.
Ist das rechtens?
5 Antworten
Seit 2005 sind elektronische Parkscheiben in Deutschland ausdrücklich erlaubt, sofern sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen. Das Gerät muss eine Typengenehmigung besitzen und von außen gut ablesbar sein. Das Display muss eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern haben, darüber muss das Wort "Ankunftszeit" stehen. Außerdem muss das Verkehrszeichen 314, der weiße Buchstabe "P" auf blauem Grund, auf der Vorderseite der elektronischen Parkscheibe abgebildet sein. Es sollten sich keine weiteren Abbildungen oder Verzierungen auf der Vorderseite befinden – Werbeaufdrucke zum Beispiel sind nicht erlaubt.
Hi @noblehostel, ich möchte mich bedanken für das ✭Sternchen✭ ... das hat mich jetzt richtig gefreut! ... Schön, dass ich helfen konnte :-)
Vielleicht muss die mal zum Lehrgang geschickt werden. Lebt wahrscheinlich noch in der Vergangenheit. Elektronische Parkscheiben sind sehr wohl erlaubt. Man stellt die Zeit ein, welche digital dargestellt wird. Hier war nicht die Rede von mitlaufenden Parkscheiben im Manuell-Look.
Hallo
Ich weis zwar das es die gibt, aber jede Stadt kann für ihr Gebiet was anderes vorschreiben.
Der ruhende Verkehr obliegt der Gebietsköperschaft.
Ob das hier so ist kann ich nicht sagen.
Mit Gruß
Bley 1914
Ob eine Parkscheibe zugelassen ist oder nicht, muß doch gesetzlich geregelt sein.
Aber wer kennt schon alle Gesetze. ein Politesse oder Prüfer mit Sicherheit nicht. Ich hab das vorhin auch zum ersteren mal davon gehört und nachgelesen.
Früher waren bei Vorfahrtschilder die gelben Flächen rot. Nachbargemeinde hat viele einfach überklebt. Ich hab das da gemeldet und nach 2 Monaten wurden die gewechselt.
Früher waren bei Vorfahrtschilder die gelben Flächen rot.
Nicht ganz, die gelbe Fläche war weiss, die Umrandung (heute weiss) war rot. 1971 wurde dann das heute noch genutzte "Spiegelei" eingeführt.
Ich hatte bisher den Kenntnisstand, dass elektronische Parkscheiben grundsätzlich nicht zulässig sind, weil sie die Möglichkeit zur Manipulation bieten.
Ich erfahre jetzt hier aus den Antworten, dass sich das inzwischen geändert hat - vielleicht ist die Politesse nicht bei GF ;-)
Ich möchte es mal so sagen:
Es gibt bestimmte Vorgaben, wie eine (elektronische) Parkscheibe beschaffen sein muss.
Entweder erfüllt deine Parkscheibe nicht diese Bedingungen, dann stimmt die Angabe "Vom Bundesverkehrsministerium zugelassen" auf der Verpackung nicht, oder die Politesse hat sich geirrt. Und irren ist schließlich menschlich.
Wobei ich mich allerdings noch frage, ob das Bundesverkehrsministerium explizit diese Parkscheibe zugelassen hat, wie ja behauptet wurde. Diese Zulassung würde ich gern sehen. :-) Dann hätten die Beschäftigten des Bundesverkehrsministerium aber viel zu tun... ;-)
Danke für die gute und fundierte Anwort.