Darf man seine Parkscheibe verzieren?
Parkscheiben sind ja in Größe und Farbe genormt, ist es aber strafbar Sie zum Beispiel mit Stickern zu bekleben?
6 Antworten
Wenn Parkscheibenpflicht besteht, muss zwingend eine Parkscheibe verwendet werden.“ Wer also nur ein Stück Papier hinter die Windschutzscheibe legt, muss mit einem Knöllchen rechnen.
Die Regelungen zur Parkscheibe nennt sich „Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit“ und steht in der StVO (§§ 13, 42 StVO iVm. Bild 318 Anl. 3 zu § 42 StVO).
Die Farben sind genau festgelegtEs kommt jedoch noch „deutscher“. Denn selbst wer eine Parkscheibe benutzt, ist nicht vor Knöllchen sicher. Parkscheiben sind beliebte Werbegeschenke. Es gibt sie in allen möglichen Farben und auf der Rückseite prangt meist ein Slogan oder Firmenlogo.
Das Problem: Die Farben für Parkscheiben sind genau festgelegt. „Das Aussehen sowie die Größe richtet sich gem. § 13 Abs. 2 S. 1 StVO nach Bild 318 der Anlage 3. Danach muss die Scheibe selbst blau sein und zwingend die dort vorgeschriebenen Maße einhalten“, erklärt Krämer.
Zudem müssten Parkscheiben grundsätzlich gut lesbar sein. „Auf der Vorderseite muss Ankunftszeit sowie das P-Symbol (Zeichen 314 der Anl. 3 zu § 42 StVO) aufgdruckt sein.
Werbung auf der Vorderseite ist nicht explizit untersagt, widerspricht jedoch dem Zeichen 318 und beeinträchtigt die Lesbarkeit. Werbung auf der Rückseite ist kein Problem“, so der Jurist.
– Quelle: http://www.mopo.de/22577272 ©2017
Strafbar nicht, aber es könnte bei kleinlicher Auslegung passieren, daß sie als quasi "nicht existent" angesehen werden.
Die einzig richtige Antwort hier.
Nein, sie müssen dunkelblau sein und es soll sogar Fälle geben, in denen es Strafzettel wegen der falschen Farbe gab. Also würde ich sie auch nicht "verzieren".
Genauso Zettel schreiben, wird meistens geduldet, ist aber streng genommen "verboten" und wenn man es mit einer übereifrigen Politesse oder einer klammen Kommune zu tun hat, kostet das auch nochmal.
Ja, das ist Deutschland.
Es gibt sogar Spaßparkscheibe in vers. Tankstellen
Die sind nicht erlaubt.
Nein, darf man nicht!
Das Aussehen der Parkscheibe regelt eine Paragrafenkette in
der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 13 in Verbindung mit Paragraf 42
Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung zeigt
Bild 318).
Die richtige Parkscheibe ist blau-weiß, elf
Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Auf die Vorderseite gehören
weder Schnörkel noch Werbung.
Jaja in Deutschland wird alles genau reglementiert.
Als ob die Politessen das so streng sehen
Das stand aber nicht zur Debatte, ob Politessen streng sind oder nicht!
Das tun sie gelegentlich: http://www.t-online.de/auto/news/id_60722634/rosa-parkscheibe-frau-bekommt-knoellchen.html
Die verdienen Ihr Geld mit den Knöllchen, folglich sehen die das so eng wie irgend möglich.
Als wären die Politessen so verkniffen