Strafzettel mit unbekannten Tatvorwurf
Hallo,
kann mir bitte jemand erklären warum ich einen Straffzettel bekomme wen ich doch die Parkscheibe richtig eingestellt habe ?? (siehe Uhrzeit)
Der Tatvorwurf ist mir nicht bekannt, weiß jemand was ich falsch gemacht habe ??
Danke im Vorraus an alle Antworten!
4 Antworten
Du darfst die Parkscheibe erst ab 10.30 auf 11.00 Uhr einstellen - und es war erst 10.27 Uhr. Aber das ist sehr kleinlich. Lege Widerspruch ein.
DH @ Mineralixx wegen der Aussage mit der Zeit. Widerspruch würde ich aber nicht einlegen, weil das Auto vermutlich wirklich schon vorher da gestanden haben wird.
Da hast du allerdings recht.
Das Auto stand bestimmt schon einige Zeit vor 10:27 auf dem Parkplatz. Das Knöllchen ist völlig zu Recht.
Die Scheibe hätte auf 10:30 stehen müssen. Bzw. immer auf den nächsten Strich nach Deiner Ankunftszeit also wenn Du um 10:20 angekommen wärst auf 10:30 stellen usw.
Ich würde dir raten zur Anhörung ins Ordnungsamt zu gehen und Widerspruch einlegen. Nur wenn du die Uhr eine halbe Stunde vorgestellt hast, obwohl du zu dieser Zeit schon das fahrzeug verlassen hast, dann ist der Strafzettel gerechtfertigt. Trotzdem würde ich an deiner Stelle erst mal Widerspruch einlegen. Finde das ein bisschen Überzogen. Liebe Grüße von bienemaus63
Der Strafzettel wurde um 10.30 Uhr geschrieben, da stand deine Parkscheibe auf 11 Uhr. Also War die Parkzeit falsch eingestellt!
Nein, ab 10.30 darf man auf die nächste halbe Stunde vorstellen.
Wie soll die Parkscheibe vorgestellt werden wenn der Fahrer gar nicht beim PKW ist?
Erst Denken dann schreiben!
Die Zettelfee war in der Zeit von 10.27 - 10.30 Uhr am Fahrzeug. Da der Fahrer nicht mehr vor Ort warst, mußte Sie davon ausgehen, dass das Auto einige Minuten vorher abgestellt wurde und da war dann bestimmt nicht 10.30 Uhr sondern vielleicht 10:25. Da darf man halt die Uhr noch nicht auf 11.00 Uhr stellen, sondern auf 10.30 Uhr.
Wenn du um 10.30 einparkst, darfst du die Parkscheibe auf 11.00 Uhr stellen - das nennt man "vorstellen" (ich habe gedacht - du wohl nicht). So gewinnt man an deutschen Parkplätzen max. 30 Minuten dazu.
Genau so ist es.
@ mineralix:
Nein, ab 10.30 darf man auf die nächste halbe Stunde vorstellen.
Es wurde zwischen 10:27 und 10:30 kontrolliert, also stand die Parkscheibe schon vor 10:30 falsch.
Trotzdem hat Mineralixx recht damit, daß man ab der halben Stunde aufrunden darf. Und nichts anderes hat er geschrieben. Der Rest ist Fehlinterpretation.
Das Auto einparken und die Parkuhr einstellen ohne überhaupt am Auto zusein, mit dem Trick kannst du im Zirkus auftretten. Wohl doch nicht richtig nachgedacht. Das Auto stand zu 100 % schon vor 10:30 auf dem Parkplatz und damit ist die Parkuhr falsch eingestellt worden.
Mit welcher Begründung? Wegen Kleinlichkeit?