Darf der Arbeitgeber Strafzettel auf einem Firmenparkplatz verteilen?
Mein Arbeitgeber hat eine Anweisung an alle Mitarbeiter verteilt, in der steht das die Behinterten- und Besucherparkplätze sowie Freiflächen (Fahrwege) freizuhalten sind. Nun gab es aber den Fall, das ein Mitarbeiter ein Knöllchen in höhe von 50€ kassiert hat, da er auf einer der besagten Freiflächen geparkt hat. Auf dem gesamten Firmenparkplatz gibt es keine anzeichen für eine Parkverbotszone, also keine Schilder oder Markierungen. Zudem ist der Firmenparkplatz frei für alle befahrbar (keine Schranken oder sonstige Einrichtungen). Somit ist die Frage, ob das alles so seine Richtigkeit hat und der Arbeitgeber machen kann was er will?
4 Antworten
ich glaube wenn wie du sagst vorher ein Hinweis auf die neue Regelung an alle Mitarbeiter gegangen ist, ist nur die Frage ob die Parkverbot Flächen die gemeint waren erkennbar sind für informierte Mitarbeiter. Besonders wenn es vernünftige Gründe gibt für die Parkverbot Regelung kann das durchaus Chancen haben, auch wenn ich die Höhe der Strafe krass finde.
Also unter Umständen legal aber definitiv grenzwertig. ich würde mich mal bei dem Gewerkschafts oder MitarbeiterVertreter melden und den das überprüfen lassen.
Ihr wurdet ja darauf hingewiesen, dass es zu unterlassen is. Mit dem Knölchen weiß ich nicht so recht, glaube nicht das er die befugnis dazu hat.
Wenns ein privater Parkplatz ist kann er das nicht! Lass ihn einfach mal versuchen das Geld einzuklagen ;-)
Nein, darf er nicht. Er kann nur verbieten den Parkplatz zu benutzen.