EU Rente mit 23 welche Vorraussetzungen?
Also komplett Erwerbsunfähig bin ich schonmal (amtsärztlich festgestellt). Allerdings nicht dauerhaft, ich hatte bisher auch nur 1 stationäre Therapie die ich nach 1 Woche abgebrochen habe.
Wenn ich jetzt eine neue anfange und diese durchziehe und es doch nichts hilft wäre dann alles an Voraussetzungen für EU Rente erfüllt? Und wenn ja, wie viel wäre das in meinem Fall (nie gearbeitet ) ?
Ich Frage nur aus Interesse, will versuchen die nächste Reha durchzuziehen, auch wenn ich mir Angstlöser selbst mitnehme und einnehme. Bei der letzten Reha war ich komplett nüchtern, und erst am Ende, wo ich dem Arzt sagte ich kann nicht mehr, bot er mir Benzodiazepine für den Anfang an, aber da war es zu spät, war mit den Nerven so am Ende dass ich nur noch raus wollte.
15 Antworten
Du hast nie gearbeitet, somit hast du auch keinerlei Rentenanspruch!
Dir steht im besten Falle Sozialhilfe zu
Erwerbsminderungsrente (EMR) bekommt man in Deutschland nur dann ,wenn mindestens 60 Monate Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Du schreibst, du hast noch nie gearbeitet- dann fällt diese für dich weg.
Du kannst dich an das Amt für Grundsicherung wenden, da du auch keinen Anspruch auf ALG II hast. Da muss man nämlich dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Stunden/ Tag zur Verfügung stehen. Das tutst du nicht, damit ist die Grusi für dich da. Ob du Leistungen bekommst, hängt auch vom Familieneinkommen ab, denn derzeit zählst du noch zum Haushalt deiner Eltern.
EU-Rente gibt es nur noch für Personen, die vor 1960 geboren wurden.
Die volle Erwerbsminderungsrente hat die Voraussetzung, dass du erst einmal 60 Monate versichert sein muss. Zusätzlich müssen vor dem Antrag auf die EM-Rente innerhalb der letzten 60 Monate, 36 Pflichtbeiträge entrichtet worden sein
So wie du das schilderst, ist keine Rente möglich. Die Rentenversicherung beruht darauf, dass man selbst auch erst einmal etwas dafür tun muss.
In deinem Fall ist nur die "Grundsicherung für dauernd Erwerbsunfähige" möglich.
Das ist dann der gleiche Betrag wie bei Hartz IV
Was heißt denn amtsärztlich festgestellt?
Der Abbruch einer Reha heißt aber nicht automatisch, dass du Rente bekommst. Auch wird deine Anwartschaft auf die Rente noch sehr gering sein. Das reicht nicht zum Leben.
Die rechtlichen Fragen wird Dir Dein zuständiges Amt beantworten können. Wenn Du aber nicht mitwirkst, wird aus dem Geld nix. Das wirst Du gelesen und unterschrieben haben. Nassauern geht nur bis zum gewissen Grad.