Warum will die Bundesagentur für Arbeit meinen neuen Arbeitgeber wissen? (ALG 1)

5 Antworten

Das dient den Statistiken und der Überprüfung deiner gemachten Angaben im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit !

Anrufen wird da keiner,dass wird dann im Falle einer Kündigung schriftlich gemacht,dazu muss dein dann Ex - AG - eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen nur wenn es dann mit der Kündigung Probleme geben sollte,kämen ggf.Telefonate mit dem Ex - Chef in betracht.

Es gibt vielleicht Dinge die geklärt werden müssen mit dem Arbeitgeber wie zB eine eventuelle Förderung für dich.

Die werden nicht grundlos dort anrufen und es wird auch keine negativen Auswirkungen für dich haben. Ich habe meinen Arbeitgeber auch angeben müssen damals. Nix passiert ;)

user5464  19.01.2015, 15:14

Dass das bei ihm nicht der Fall war wusste ich ja nicht. Wie gesagt, kann ich nur von mir sprechen.... Aber ich denke das Thema ist nun auch ausreichend durchgekaut :)

Vielen Dank, ich bin zum Glück schon lange aus der Probezeit und nach wie vor sehr zufrieden :)

Lg

user5464  18.01.2015, 09:02

Ich kann nur sagen wie es bei mir war. Ich habe den Job auch durch alleinige Bemühungen gefunden. Da hatte das Jobcenter nichts mit zu tun. Mein Arbeitsgeber hat einer 8 monatige Förderung bekommen. Diese hat den Vorteil dass, wenn man innerhalb der ersten 6 Monate (also Probezeit) grundlos gekündigt wird, muss der Arbeitsgeber diese Förderung zurückzahlen. Das hat natürlich den Vorteil einer Sicherheit für den Arbeitnehmer. Und allein dafür nehmen sie dann Kontakt mit dem AG auf da diese Förderung eine Verhandlungssache ist. Hat mich nicht gestört...

Ich muss aber auch dazu sagen dass ich eine super Dame beim Jobcenter hatte der ich absolut vertraut habe und die wirklich alles für mich möglich gemacht hat.

Wie gesagt... Ich sage nur wie es bei mir war...

cyracus  19.01.2015, 02:22
@user5464

Erstmal Glückwunsch, dass Du so eine Seele als Sachbearbeiterin beim Jobcenter hattest.

Ja, bei Dir war es so, dass Dein Arbeitgeber solch Förderung / Schmiergeld bekam.

Im Falle von Blattlaus trifft dies aber ja nicht zu. Er will gar nicht, dass das Jobcenter mit seinem Arbeitgeber Kontakt aufnimmt.

Falls Du noch in der Probezeit bist, drück ich Dir kräftig die Daumen, dass Dein Arbeitgeber auch in der Zeit danach fair und anständig ist, und Du für immer raus aus Hartz IV bist. ;-) ‹(•ﮟ•)›

user5464  17.01.2015, 18:18

Ich rede über eine Förderung ! Diese Förderung bekommt ein Arbeitsgeber als "Belohnung" dafür dass er jemanden einstellt. Und dafür muss das Jobcenter Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen.

Das hat mit Beförderung nichts zu tun !

cyracus  17.01.2015, 23:57
@user5464

Ah so!

Trotzdem darf das Jobcenter mit dem Arbeitgeber keinen Kontakt aufnehmen. Das Jobcenter hat doch gar nix dazu getan, damit Blattlaus diesen Arbeitsplatz hat. - Blattlaus schreibt doch:

"Habe durch Eigenbemühungen einen neuen Job gefunden ..."

Würde das Jobcenter mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen, verstieße es gegen das Datenschutzgesetz. Falls das Jobcenter das doch macht, würde ich beim Bundesdatenschutzbeauftragten nachfragen, was in dem Falle zu tun sei - (dazu dann einfach googeln mit "Bundesdatenschutzbeauftragter", da findet man Kontaktmöglichkeit).

Es gibt in diesem Fall auch überhaupt keinen Grund, dem Arbeitgeber eine Belohnung / Schmiergeld für die Einstellung zu zahlen. Der Arbeitsvertrag ist doch schon über die Bühne gegangen, ganz ohne Schmiergeld.

Aus der Frage von Blattlaus ist auch erkennbar, dass der Gedanke daran, das Jobcenter würde mit dem neuen Arbeitgeber Kontakt aufnehmen, eine Horror-Vorstellung für Blattlaus ist:

"Die werden dort doch wohl nicht anrufen?"

Blattlaus will jetzt nur noch weg vom Jobcenter und rein ins normale Arbeitsleben.

cyracus  17.01.2015, 14:47

Ups - was schreibst Du denn hier??????

Das Jobcenter darf mit dem Arbeitgeber keinen Kontakt aufnehmen!!!!!

Das verstieße gegen das Datenschutzgesetz!

Das (dann ehemalige) Jobcenter hat mit späteren Beförderungen absolut nix zu tun!

Ich denke dies hat auch statistische & politische Gründe und das fließt in die Statistiken & Arbeitsmarktberichte mit ein.

Selbst gesucht, welche Branche, welcher Beruf, Groß- oder Kleinbetrieb, welcher Umkreis usw.

Die rufen dort nicht an, nur keine Sorge. Es geht nur darum, dass die Akte geschlossen werden kann.

(steht auch in irgendeinem Paragrafen drin).<

Wenn das denn stimmt reicht das als Grund vollkommen aus.

BIattIaus 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 19:53

Ich dachte, es hilft, wenn ich meine Frage fett markiere, aber da habe ich mich wohl getäuscht. Ich will nur wissen WARUM.