Warum ist die Unterbodenbeleuchtung am Auto verboten?
Warum ist eigentlich Unterbodenbeleuchtung verboten? Vom Licht her blendet es ja eigentlich nicht und wegen dem auffallen hat es doch ungefähr den gleichen anschau Status wie z.B. n Lambo der an einem vorbeifährt.
19 Antworten
wenn du eine weisse unterbodenbeleuchtung einbaust und diese mit dem türkontakt verbindest, darfst du die benutzen (nach eintragung) - sie wird dann als ein/ausstiegsbeleuchtung deklariert. während der fahrt darfst du die allerdings auch nicht anmachen..
mehr infos zu dem thema, inkl. gründe und folgen bei nichtbeachtung etc: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2313
aha ok, danke :-)
Solche Regeln kommen auch echt nur in Deutschland vor. Beschließen eine Sache, wo sie noch nicht einmal im Alltag getestet haben aber sagen jetzt schon wie es sein würde - Schwachsinn!
Die Gesetzgeber sollten solche Dinge erstmal wirklich testen, bevor man etwas fest beschließt. Ich kann mir kaum vorstellen, das ein Licht, das nicht allzu grell ist, andere Verkehrsteilnehmer ablenkt. Immerhin sind überall an Straßen auch Laternen, und die sollen nicht stören oder wie ??
Lachnummer. So ein Neon Grün/Blau/Gelb - kann ich ja noch verstehen wieso es verboten wird, ist wirklich viel zu grell. Aber so Matte Farben wie z.B. Dunkel Rot oder Dunkel Blau wird wohl kaum mehr ablenken als eine Laterne die an der Seite steht die Grell Weißes Licht hat ..
Also am Roller hat das mich oder andere nie gestört :D
Kann man nur hoffen, das die Gesetzgeber mal irgendwann die Kurve bekommen ...
Sorry wegen der Frage muß ich leider auch nein sagen hier in Deutschland ist die Unterbodenbeleuchtung nicht zugelassen und du darfst sie nichtmal am Auto verbaut haben den alles das am Auto angebaut ist muß auch Funktionieren .
Dieses Licht ist zu nix gut, kann aber stören. Davon abgesehen, ist blaues Licht generell nur für Einsatzfahrzeuge zulässig.
Beleuchtung hat im Straßenverkehr immer eine Funktion, zum Beispiel, dass man besser sieht oder gesehen wird, oder zur Warnung vor Gefahren. Bei Unterbodenbeleuchtung sieht man nicht besser. Man wird zwar besser gesehen, aber der Effekt der Ablenkung siedelt der Gesetzgeber einfach höher an. Und dass die Unterbodenbeleuchtung nicht zum Warnen vor Gefahren genutzt werden kann ist ja auch klar.
Weil dann im nächsten Schritt einer einen Flugabwehrscheinwerfer auf den Dach istalliert weil der ja in den Himmel scheint und auch nicht blendet. Und plötzlich ist Nebel oder einer vercromt sein Auto zu 100% oder die dämliche Leuchte zersplittert und fällt ab. Und wenn Du den Effekt mit einem Lambo erzielen kannst dann mach da mal Unterbodenbeleuchtung dran.
http://www.dekra.de/dekra/content/show.php3?id=287&_language=de&nodeid=434
zitat der dekra:
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.