Unterbodenbeleuchtung beim Auto?
Darf ich mit LED's mein Auto beleuchten von unten? Mit den röhren weiß ich, dass es verboten ist, zählt das aber auch für LED's
5 Antworten
Egal, was du als Unterbodenbeleuchtung anbringen möchtest, es ist illegal. Damit kannst du sogar die Betriebserlaubnis für dein Auto verlieren. Sogar wenn das Auto nur steht ist es verboten. Überleg dir das lieber gut.
Weil es andere Fahrer irritieren kann und es vermehrt zu Unfällen kommt.
"Von den Vorschriften abweichendes Licht am Wagen könnte andere Verkehrsteilnehmer irritieren und diese in Gefahr bringen – das gilt auch für stehende Autos. Wer trotzdem eine Unterbodenbeleuchtung anbaut, riskiert die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, ein Bußgeld und drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Außerdem muss er bei einem Unfall sogar mit strafrechtlichen Folgen rechnen"
Weil es andere Fahrer irritieren kann und es vermehrt zu Unfällen kommt.
Gleiches gilt für schwarz-rot-gelbe Siegelsocken, wenn sie vorhandene Beleuchtung (Blinker) verdecken.
Habe aber in solchen Fällen noch nie etwas von Bestrafung (Bussgeld) gehört.
Nein. Jegliche Art von Unterbodenbeleuchtung ist, während der Fahrt, verboten. Es gibt Ausnahmen wenn es zum Beispiel nur als Einstiegsbeleuchtung dient, also nur im Stand angeht und während der Fahrt nicht angemacht werden kann.
Warum fragst du dich?
Es dient der Sicherheit. Die Unterbodenbeleuchtung bietet eben nicht mehr Sicherheit, wie du es sagst. Jede Beleuchtung die nicht serienmäßig dran ist kann andere Fahrer umso mehr ablenken, weil sie nicht das gewohnte Straßenbild sind (Rückleuchten usw ist man ja gewohnt). Das ist wie mit den LKWs die sich vorne alles mit Lichtern vollklatschen, wenn ich so einen im Rückspiegel habe lenkt mich das auch mehr ab als ein normal beleuchteter LKW. Und das sowas einfach affig aussieht erwähnen wir jetzt mal nicht...
Als ich noch jung war, war sogar die dritte Bremsleuchte in der Mitte der Heckscheibe verboten, weil sie den Fahrer (angeblich) ablenkt und irritieren könnte.
Einige Fahrer bauten diese selbst ein, weil sie es woanders gesehen hatten. Die Polizei musste dann Mängelscheine ausstellen.
Nachdem die Hersteller einiger Fahrzeuge das aber immer mehr einbauten, war es plötzlich erlaubt.
Hier sieht man wieder, dass einige Sachen unsinnig verboten werden und es letztendlich auf die subjektive Wahrnehmung eines jeden ankommt, sogar auf die der Gesetzgeber.
Das siehst du falsch.
Um nicht jedes erdenkliche Licht, dass man nicht haben möchte, einzeln aufführen zu müssen, hat man einfach Alles für verboten erklärt, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Nachdem die Hersteller einiger Fahrzeuge das aber immer mehr einbauten, war es plötzlich erlaubt.
Auch das ist falsch. Kein Hersteller baut etwas Verbotenes ins Auto ein. Vielmehr hat sich der Gesetzgeber überlegt, dass eine dritte Bremsleuchte die Verkehrssicherheit erhöhen kann, und sie deswegen erlaubt.
Unterbodenbeleuchtung ist nur dann erlaubt wenn es nicht möglich ist sie während der Fahrt zu aktivieren.
Das bedeutet schließe sie über die Beleuchtung im Kofferraum oder die Einstiegsbeleuchtung an und verlege die Kabel so das es dir nicht möglich ist ein Separaten Schalter zu installieren dann bekommst es sogar eingetragen.
Hast du eine Quelle für die Behauptung, eine solche Beleuchtung sei eintragungsfähig?
Am Auto dürfen nur typgeprüfte Lampen verbaut werden, und diese müssen darüber hinaus den Beleuchtungsvorschriften entsprechen. Eine Unterbodenbeleuchtung gehört nicht dazu.
Du kannst mich gerne eines Besseren belehren, aber ich bin mir sicher, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, eine solche Beleuchtung anzubringen. Damit stellt sich die Frage, wie sie geschaltet sein muss, erst gar nicht.
aber ich bin mir sicher, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, eine solche Beleuchtung anzubringen.
Jupp, völlig korrekt.
Es dürfen nur lichttechnische zulässige Einrichtungen an ein Kfz angebracht werden, eine UBB gehört nicht dazu und darf daher nicht montiert werden. Dabei ist es völlig Wurscht wie diese geschaltet ist.
Ich war live dabei. Wir standen damals auf dem Kaufland Parkplatz mit unseren Autos, die Polizei kam zur Kontrolle und eine jüngere Polizistin meine zu uns das die Unterbodenbeleuchtung verboten ist.
Er hatte damals aber immer einen Auszug vom gesamten STVO dabei und hat es rausgeholt und die Polizistin darum gebeten ihm den Paragraphen zu zeigen wo dieses als illegal bestätigt wird.
Nach ungefähr 30 Minuten hat ihr Kollege gesagt das sie es gut lassen soll denn so einen Paragraphen gibt es nicht. Das Gesetz schreibt nur vor das während der Fahrt keine weiter Beleuchtung von außen und von innen nach außen scheinen darf die andere Autofahrer ablenken oder sogar blenden kann. Während dem Stand ist dies aber in Ordnung.
Er hatte damals aber immer einen Auszug vom gesamten STVO dabei und hat es rausgeholt und die Polizistin darum gebeten ihm den Paragraphen zu zeigen wo dieses als illegal bestätigt wird.
In der StVO wird er auch lange danach suchen und NIE etwas dazu finden.
Während dem Stand ist dies aber in Ordnung
Nein ist es nicht.
Es darf nur die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein, eine UBB geört nicht dazu, da dies keine für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtung an einem Kfz ist.
Einfach einen Blick in die StVZO §49a Abs.1 Satz 1 werfen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo\_2012/\_\_49a.html
Dazu Leitfaden lichttechnische Einrichtungen:
....so, nun suche und finde eine UBB welche der lichttechnischen Einrichtung an einem Kfz entspricht.
@HondaDennis:
Grundsätzlich sind alle (erlaubten) lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug durch das Wellenlinien-Symbol und eine Zulassungsnummer gekennzeichnet.
Siehe hier unter "Achtung auf Prüfzeichen"
http://www.jokin.de/news/35/rueckleuchten.pdf
Das gilt für keine UBB, so dass der Einbau (in Deutschland) generell höchstens bei Showcars erlaubt ist.
Da es heute auch Funkschalter für 12V gibt, hat die Aussage "nicht möglich ist sie während der Fahrt zu aktivieren" ohnehin keine Bedeutung.
Es ist mit den richtigen Bauteilen IMMER (unbemerkt) möglich.
Ja , egal durch was die Unterbodenbeleuchtung stattfindet, sie ist während der Fahrt verboten.
Es gibt jedoch eine Ausnahme, sie darf als Einstiegsbeleuchtung geschaltet werden.
Das ist trotzdem verboten, auch keine auf dem Dach und keine extraleuchten an den Spiegeln, Kotflügelen usw.
Es erhöht die Sicherheit? Wie denn?
Schaust Du während der Fahrt ständig unter das Auto? Oder hast einen Glasboden?
Nachfolgende Fahrzeuge stört so ein Licht, weil es nicht permanent den Verkehrsraum ausleuchtet, sondern sich bewegt. Je höher die Geschwindigkeit, desto nutzloser ist diese Beleuchtung.
Ja, es erhöht die Sicherheit, aber ich wusste ja auch nicht, dass Du ständig aus dem Rückfenster guckt, ob Deine Rücklichter noch brennen, Du solltest auf keinen Fall eine Unterbodenbeleuchtung verwenden.. Und ohweh.. während der Fahrt bewegt sich das Licht unter dem Auto? Ohweh, ohweh, aber das gilt sicherlich auch für Deine Frontlichter? Rücklichter? Bremslichter? Oder hast Du das alles abgeschalten? Und je höher die Geschwindigkeit, desto nutzloser die Beleuchtung? Hast Du überhaupt eine Ahnung, was eine Unterbodenbeleuchtung ist? Nach Deinem Kommentar wohl eher nicht.
Eine Unterbodenbeleuchtung dient nicht der Sicherheit. Wozu auch?
Was bringt dir denn eine Unterbodenbeleuchtung? Was hast du davon? Es erfüllt keinerlei sinnvollen Zweck.
Okey schade :/ danke für die Antwort
Ja, ist auch ein wenig traurig, vor allem da es eigentlich nicht wirklich stören würde, aber nunja... Deutschland halt
Natürlich würde es stören. Wenn alle solch Lichter an ihren Autos von außen montieren, wird man Nachts nicht mehr stressfrei und schonend Autofahren können und es lenkt ab.
Daher dient es der Sicherheit.
Nein, das würde es nicht, viel mehr stören die ständigen Störungsbeseitiger mit ihren X6 und Porsches, die stören weitaus mehr. Eine Unterbodenbeleuchtung, leuchte nicht die gesamte Straße aus, und erhöht eher die Sichtbarkeit, ohne zu blenden.
warum ist das eigentlich verboten`?