Bei bitte folgen weiter gefahren
Hallo zusammen
Ich bin grade mit dem auto nach hause gefahren auf einmal tauchte vor mir ein polizei wagen auf mit bitte folgen er ist aber nur 1 sekunde vor mir gewesen er ist sofort auf den rechten fahr streifen gewechselt ich war mir nicht sicher ob er mich meinte weil ich den polizei auto schon vom weiten gesehn habe und der meinung bin das der schrieft zug schon an war aufjeden fall war neben mir auch ein auto der polizei wagen ist dan rechts abgebogen ich und der andere fahrer sind weiter gefahren . Wenn die mich oder den anderen fahrer meinten wären die doch bestimmt umgekehrt und mit blau licht hinter her oder? Was passiert mir wenn die mich doch meinten und ich einfach weiter gefahren bin? Also ich glaube die haben vergesen den schrieft zug aus zu machen
7 Antworten
"Bei Achtung Kontrolle" ja, ja das Fernsehen!
Natürlich ist der Schriftzug bindend!! Er signalisiert dir als Verkehrsteilnehmer das du der Polizei folgen bzw. anhalten sollst. Dies steht auch so in der StVO (§36 (5)) siehe auch:
http://dejure.org/gesetze/StVO/36.html
Kommst du dem Anhaltesignal nicht nach, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, was in diesem Fall eine entsprechende Anzeige zur Folge hätte.
Jetzt passiert es aber auch ab und an mal den Beamten, dass die vergessen das Haltesignal auszuschalten, nachdem zuvor ein Verkehrteilnehmer kontrolliert wurde.
Auch kann es sein das die jemand anderes gemeint haben. Falls es doch für dich bestimmt war und die Polizei hatte keine Möglichkeit mehr, dir nachzusetzen, könnte noch was schriftliches Folgen. Vorausgesetzt die haben dich auch erkannt (Halter ist ja nicht unbedingt auch der Fahrer).
Hm und warum gibts dann das hier?
http://www.kba.de/nn_124736/DE/Punktsystem/Punktekatalog/zeichen__pol__beamten.html
Da brauchst Du Dir keinen Kopf zu machen, wenn die wirklich Dich gemeint hätten hätten sie Dich auch verfolgt.
Ich bin mir diesbezüglich nicht ganz sicher, meine aber dass der Schriftzug ohnehin nicht bindend ist (nur zum besseren Verständnis beiträgt). Wirklich geltend ist nach meinem Wissensstand die Kelle, deshalb wird die auch immer zum Rausziehen rausgehalten (auch wenn der Betreffende schon folgt).
Bei Achtung Kontrolle oder eine sonstige gleichartige Sendung war auch Mal Eine Die sehr lange von den Polizisten rausgewunken wurde und einfach nicht darauf reagierte. Als sie die schliesslich angehalten hatten und sie darauf ansprachen warum sie nicht gleich raus fuhr meinte sie nicht gedacht zu haben dass sie gemeint wäre. Ihr wurde deshalb auch keine Strafe aufgebrummt.
Moin tesouro,
ich sehe diese Sache grundsätzlich genauso wie die anderen User, die Dir geantwortet haben. Wenn die Beamten etwas von Dir wollten, wären sie Dir sicherlich gefolgt und/oder hätten Verstärkung hinzugerufen.
Wenn bis jetzt immer noch kein Streifenwagen bei Dir aufgetaucht ist, kannst Du diese Angelegenheit beruhigt vergessen. Denn das Kennzeichen Deines Fahrzeuges hätten sie bei Interesse sicherlich notiert und Dich als Halter des Fahrzeuges schon längst aufgesucht.
Ich wünsche Dir einen ruhigen und gemütlichen Sonntag.
Achim
Mach dir keine Sorgen, wenn sie dich gemeint hätten währen sie wiedergekommen.
Ruf bei der nächsten Dienststelle an und erkläre deinen Fall, dann wird dir der Beamte am Telefon ähnliches erzählen. Du konntest auf Grund der Umstände nicht einschätzen ob du gemeint warst oder eben nicht. Wenn sie dich gemeint hätten währen sie vor dir geblieben oder hätten dich verfolgt. Also hast du alles richtig gemacht und keine unnötigen Fahrmanöver hingelegt um ihnen zu folgen.
Jetzt die Frage, hast du denn irgendwas gemacht, was Anlass zur Sorge geben könnte? (nicht angeschnallt, zu schnell gefahren, telefonieren, TÜV abgelaufen, Auto generell im schlechten Zustand). Wenn nicht, war es maximal eine allgemeine Verkehrskontrolle, die nur stichprobenartig durchgeführt wird. also ohne irgendwas spezielles, was du falsch gemacht haben könntest.
nein eigentlich ! Aber wenn die Polizei einen Anhält finden die ja immer was
Wenn was ist, dann ja. Viele Leute vergessen halt so prophane Dinge wie Profiltiefe etc.
Aber in deinem Fall dürfte da nichts passieren ;-)
Ruf bei der Polizei an und schilder deine Situation. Wenn es wircklich so verwirrend war hast du glaube ich keine Schuld, immerhin musstest du dich auchnoch auf den Verkehr konzentrieren.
Ja das dachte ich grad auch
Im falle eines falles haste jedenfalls nachträglich alles richtig gemacht.
Nicht ganz, zwar steht die allgemeine Verkehrskontrolle ( § 36 (5) StVO) im Ordnungswidrigkeitenbereich des StVR und man muss Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten folgeleisten, diesem zuwiderhandeln wird aber nicht, im Gegensatz zur herrschenden Meinung, mit Buß- oder Verwarngeldern geahndet.
Wenn man sich den Zeichen und Weisungen widersetzt, soll vía §§ 163b StPO i.V.m. 46 OWiG die Identität festgestellt werden, wer dagegen verstößt hat dann tatsächlich Folgen zu erwarten aber nicht wegen der Missachtung der Zeichen und Weisungen.