Zulässigkeitsfrage // Felgen LED-Beleuchtung
Hay,
ich wollte mal rumfragen ob euch irgendetwas bezüglich der Elaubnis von LED-Projektilen an den Felgen zu Ohren gekommen ist. Ja schon klar, es gehört zur Abteilung: Straßenunzulässigkeit.
Aber irgendwo hörte ich dennoch, man soll damit neuerdings "anfahren" dürfen (also bis zu einer Geschwindigkeit von max. 25 km/h), unter der Bedingung, dass sich die Projection-Funktion automatisch abschaltet und somit keine Mitfahrer ablenkt.
Kennt jemand Details, bzw. Gesetzesauszüge?
LG. SunFlame
2 Antworten
Das ist nur ein gerücht. Nicht zulässige Lichtanlagen dürfen nicht im öffentlichen Verkehr benutzt werden. Desweiteren sind Blaue lichter für die Notdienste und für normale fahrzeuge verboten.
Alles, was am Auto angebracht ist, muss zugelassen sein und funktionieren.
Diese Felgenbeleuchtung ist nicht zugelassen. Da wird nicht unterschieden, wie schnell man fährt.
Da sie nicht zugelassen ist, darf sie weder leuchten, noch am Fahrzeug angebracht sein.