Warum gelten für Jugendliche besondere Gesetze?

5 Antworten

Wenn ein Mensch zwischen 7 und 17 einen Vertrag abschließt der eine Dauerzahlungsverpflichtung (Abo, Handyvertrag etc.) vorsieht, oder das eigene Einkommen übersteigt, so ist dieser "schwebend unwirksam".

Die Eltern können ihr Nicht-Einverständnis zum Vertragsschluss erklären und damit wäre der Vertrag hinfällig. Der Roller müsste zurückgebracht werden, der Händler das Geld erstatten.

vgl.u.a. §§ 110, 184 BGB.


Der Sinn dahinter ist Kinder und Jugendliche vor ihrer eigenen geschäftlichen Unerfahrenheit zu schützen. Zu verhindern, dass das Berufsleben mit einem Schuldtitel beginnt, weil man sich vielleicht finanziell übernommen hat.

Kinder und Jugendliche sind nun mal weniger - und je jünger, desto weniger - in der Lage, die Konsequenzen ihres Handelns zu überblicken; es fehlt ihnen an Erfahrung und Reife. Klar: manche entwickeln sich schneller, andere langsamer - das Gesetz muss aber ür alle gelten und hält sich deshalb stur an Altersgrenzen. Die Rechtsprechung berücksichtigt aber auch individuelle Entwicklungen - Bspl Jugendstrafrecht, das auch nach der Volljährigkeit noch angewendet werden kann.

Man kann zwar Geschäfte im Rahmen des Taschengeldparagraphen alleine taetigen. Dazu würde auch dazuverdientes zählen und es gibt auch kein festgelegter Betrag per Gesetz (das mit 1000 Euro unten stimmt daher nicht). Allerdings ist ein Roller schon eine sehr teure Sache und das Ding muss ja auch noch angemeldet werden und ist nicht ungefährlich. Und solche grossen Geschäfte sind vom Taschengeldparagraphen nicht gedeckt, da müsste man auch mit Zuverdienst ja ewig drauf sparen und dann ist die Entscheidung wieder zu gross. Das bedeutet, der Vertrag mit dem Händler ist schwebend unwirksam und wird erst mit dem Einverständnis der Eltern gültig. Und das das hier nicht der Fall ist, muss der Händler den Roller zurück nehmen, bzw. hätte ihn gar nicht erst verkaufen sollen ohne Eltern.

Und abgesehen vom Vertragsrechtlichen ist sie noch minderjährig und die Eltern haben deshalb zu entscheiden, was für sie geht und was nicht. Sie sind ja noch erziehungsberechtigt. Und wenn sie dagegen sind, vielleicht weil sie es für zu gefährlich halten oder sie nicht wollen, dass die Tochter nachts wo rum fahren kann alleine, wenn sie also ihrer Tochter die Verantwortung damit nicht zutrauen oder zutrauen wollen, dann ist das ihr Erziehungsrecht und sie haben das sagen.

Mit 17 Jahren darf sie auf jedenfall schon den Roller haben und fahren. Mit 15 Darf man den Schein machen, mit 16,5 schon fahren, wie es im Gesetz auch steht.

Ilovemycats 
Beitragsersteller
 20.04.2013, 11:28

Und wenn die eltern dagegen sind dann auch? immerhin ist sie noch nicht 18 (und amit volljährig)

SchwarzerTod  20.04.2013, 12:11
@Ilovemycats

Die Eltern können ihr das nicht befehlen ihn wieder zu verkaufen.

Eskommt drauf an wie teuer der Roller war. Sie ist nicht voll geschäftsfähig und bei Dingen über ~1000€ braucht sie mit 17 noch die Einverständnis der Eltern. Der Händler ist verpflichtet den Roller wieder zurück zu nehmen.

Das ganze ergibt aber gar keinen Sinn, da sie damit sie Roltler fahren darf einen Führerschien hätte machen müssen und das geht auch nur mit Unterschrift der Eltern.

Anmelden und versichern kann sie den Roller auch nicht so lang sie minderjährig ist. (Achtung zählt nur bei 125ccm)