Unter 18 Jahren Ipad um 400 Euro kaufen? Erlaubt oder nicht?

7 Antworten

Ich wüsste nichts von so einem Gesetz, das wäre mir neu. Ich glaub' auch nicht, dass es so ein Gesetz gibt. Es könnte höchstens sein, das man einfach so von den Mittarbeitern angesprochen wird. Aber in deinem Alter bezweifele ich das. das dürfte absolut kein Problem sein.

http://www.123recht.net/Minderjaehrige-und-Vertraege-__a1493.html

Der Minderjährigenschutz ist im BGB groß geschrieben und soll u.a. verhindern, dass sich geschäftlich unerfahrene Kinder durch Verträge verpflichten, die sie nicht einhalten können oder die für sie eine finanzielle Belastung darstellen.Ebenfalls werden Eltern nicht immer mit den gekauften Sachen der Kinder einverstanden und auch vielleicht erschrocken sein, wenn der Sprössling anstatt mit einer neuen CD mit einer neuen Stereoanlage nach Hause kommt. In solchen Situationen werden diese wohl eher an einer Auflösung des Vertrages interessiert sein und sich ärgern, dass sie nicht beim Einkauf dabei waren.

Um solche Fälle zu lösen, hat das Gesetzt den Minderjährigen die volle Geschäftsfähigkeit abgesprochen und unterteilt weiterhin in geschäftsunfähige und beschränkt geschäftsfähige Minderjährige. Nur volljährige Menschen können die Vertragsfreiheit nutzen und uneingeschränkt Verträge abschließen. Minderjährige, die noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, dürfen gar keine Verträge begründen und werden deshalb als "geschäftsunfähig" bezeichnet. Diese Einschränkung ist unabhängig von der geistigen Entwicklung des Kindes. Auch ein sehr weit entwickeltes Kind, das erst sechs Jahre alt ist, kann aus rechtlicher Sicht keinen wirksamen Kaufvertrag über eine Tafel Schokolade abschließen.

Als beschränkt geschäftsfähig gilt man in dem Zeitraum zwischen sieben und 17 Jahren. In diesem Altersabschnitt sind nicht mehr alle Verträge, die das Kind abschließt, als unwirksam anzusehen. Vielmehr werden aufgrund der gewachsenen Einsichtsfähigkeit auch die Möglichkeiten, im geschäftlichen Verkehr tätig zu werden, erhöht.

Jedoch steht immer noch der Schutz des Jugendlichen im Vordergrund. Aufgrund dieser Tatsache werden einige Unterschiede gemacht, welche Art Geschäfte und somit welche Art Verträge der Heranwachsende tätigen kann.

Durch den sog. "Taschengeldparagraphen" sollen Massengeschäfte des täglichen Lebens einfacher gestaltet werden. Wenn dem Minderjährigen Geld zu seiner freien Verfügung überlassen wird, erklären die Erziehungsberechtigten damit ihr grundsätzliches Einverständnis, dieses auch ausgeben zu dürfen. Es ist also nicht für jeden Vertrag des Kindes eine Zustimmung erforderlich, sofern die Verträge mit dem Taschengeld erfüllt werden und der Vertrag sich in einem "vernünftigen Rahmen" bewegt, zu dem die Eltern zustimmen würden. Jedoch soll durch den Taschengeldparagraphen die Geschäftsfähigkeit nicht erweitert werden. Die Erziehungsberechtigten haben immer noch die Möglichkeit, ein Geschäft rückgängig zu machen, wenn ihnen dieses nicht gefällt. Überlassen die Eltern z.B. ihrem Kind 100 Euro für eine Jacke, der Sprössling kauft aber hingegen eine für 300 Euro und legt den Rest von seinem gesparten Taschengeld dazu, kann der Vertrag rückgängig gemacht werden. Es lag nur ein Einverständnis über eine 100 Euro teure Jacke vor und eben nicht für eine, die 300 Euro kostet. Ebenfalls bewegt sich der Kauf einer solch teuren Jacke meist nicht mehr in einem üblichen Rahmen, zu dem die Eltern vorbehaltlos zustimmen würden.


Sprich: Wenn du kein Einverständnis hast, können deine Eltern den Kauf rückgängig machen. Ansonsten kannst du's :-)

MfG, Sparcy.

GhostChief 
Beitragsersteller
 04.05.2012, 18:51

das heißt, dass man einfach alleine bei Media Markt eines kaufen kann. die Eltern müssen nicht dabei sein?!

Meine beste Freundin (wir sind beide 14) und ich sind zusammen in den Media Mark gegeangen, und meine beste Freundin hatte zuvor gerade Geburtstag, dann hat sie beschlossen sich ein iPad zuzulegen,

und die Verkäufer waren alle sehr nett, haben alle Fragen beantwortet uns erklärt was wie das so läuft und so, sie haben uns sogar ihre Telefonummer gegeben falls was nicht so gut läuft sollen die Eltern vorbei kommen, ich denke das wird bei dir kein Problem sein!

du darfst das kaufen ... darfst aber vom kaufvertrag zurücktreten , wenn deine eltern das wollen weil du noch keine 18 jahre alt bist und somit noch eingeschränkt geschäftsfähig , wie es so schön heißt ;)

GhostChief 
Beitragsersteller
 04.05.2012, 18:47

das heißt, dass man einfach alleine bei Media Markt eines kaufen kann. die Eltern müssen nicht dabei sein?!

gero1904  04.05.2012, 18:52
@GhostChief

soweit ich weis geht das .

Klar darf man das. Ich habe mir vor ein paar Wochen auch eins geholt, weil ich richtig viele Gutscheine von Media Markt und noch soo ein paar andere Gutscheine bekommen habe und bei mir hat es geklappt....

GhostChief 
Beitragsersteller
 04.05.2012, 21:00

und du hast nicht mal deine elten anrufen müssen???