Glühwein und Schule, was sagt das Gesetz?
Nehmen wir an, ich wäre 16 und trinke beim Weihnachtsmarkt in der Mittagspause einen Glühwein zum Essen. Darf ich dann nachher in der Schule erscheinen, kann es Konsequenzen geben, wenn ich (wie auch immer) mit max. 0,3 Promille im Unterricht erwischt werde?
Ich möchte mich nur nach der rechtlichen Lage erkundigen, bitte bleibt kompetent.
7 Antworten
Erstmal ist es schon fraglich, dass du überhaupt einen bekommst.
Klar kannst du danach zur Schule, wenn es jedoch auffliegt, werden sicherlich deine Eltern kontaktiert werden. Ob du dann der Schule verwiesen wirst, müssen die Lehrer entscheiden. Gesetzlich ist das so genau nicht geregelt. Es bleibt im Ermessen der Lehrer. Aber Ärger bekommen wirst du auf jeden Fall
Durchaus möglich.
Dass er mit 16 einen bekommen kann weiß ich. Ich würde Mittags als Verkäufer jedoch keinem 16 jährigen einen geben.
Mit 16 kriegt er Glühwein, die Schulordung wird aber wohl nicht zulassen, dass betrunkene Schüler am Unterricht teilnehmen.
"Kein Schüler darf unter Einfluss von Rauschmitteln die Schule und das Schulgelände betreten. Die Mitnahme und der Genuss von alkoholischen Getränken und anderen Rauschmitteln ist in der Schule, auf dem Schulgelände und deren angrenzenden Grundstücken nicht gestattet. Dies gilt für Unterrichts- und Pausenzeiten, für Zeiten außerunterrichtlicher Veranstaltungen, sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule. Verstöße gegen diese Anordnungen haben Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Folge, die von der Benachrichtigung der Eltern und der Drogenberatung bis zum Schulausschluss führen können."
So steht es in jeder Schulordnung und auch entsprechend im Schulgesetz.
Es bleibt dem jeweiligen Schulleiter überlassen, welche Massnahmen er ergreift, denn er hat das Hausrecht- Ärger wird es auf jeden Fall geben, wenns auffliegt und mit der Rechtslage sollte man dann als einsichtiger Schüler besser nicht drohen - die ist in diesem Fall nicht auf deiner Seite. Das wäre ja auch ein Ding, wenn man das erlauben würde, dann müßten ja in der Schule Alkoholtests gemacht werden, um den jeweiligen Promillegehalt festzustellen - das kann ja wohl nicht der Sinn sein.
Ggf. steht in der Hausordnung deiner Schule etwas. Da kannst du rein schauen.
Persönlich würde ich sagen passiert nix wenn du nicht auffällig bist. Gröhl nicht rum und erzähl nicht jedem das du nen Glühwein hattest und gut isses.
Wenn natürlich 5-6 trinkst, der tür die hand schüttelst und dich beim stuhl entdschuldigst weil du dagegen gerannt bist wirds es wohl ärger geben.
Es gibt kein Gesetz das es verbietet während der Schulzeit Alkohol zu trinken. Allerdings würden die Lehrer auf jeden Fall deine Eltern informieren, ggf. auch das Jugendamt.
betrunkene schüler werden normalerweise nach hause geschickt.
aber wenn du nur einen trinkst sehe ich nichts was dagegen spricht.