Wie kann ich meine Matratze zurückgeben?
Hallo, ich habe eine Matratze über Amazon bei einem Händler bestellt. Die Matratze wurde vakuumverpakt geliefert. Um Sie zu testen, musste ich also die Folie der Matratze entfernen. Der Liegekonfort gefiel mir nicht, also habe ich eine Rückerstattung vom Händler gefordert. Der verwies mich auf seine AGBs, dass Matratzen in ausgebakten Zustand nicht zurückgenommen werden dürfen, da sie dann als benutzt gelten. Ich habe mal gehört, dass das Gesetz über solchen AGBs steht. Gibt es eins, welches dem Händler unterstellen kann, dass ich gar keine Chance hatte die Matratze auszuprobieren und danach zurückzuschicken? Wie soll das bitte gehen? Ich habe ja sonst gar keine Möglichkeit die Matratze wieder zurückzuschicken. Danke für Eure Antworten!!!
6 Antworten
Dir steht kein Widerrufsrecht gem. § 312g II 1 Nr. 3 BGB zu. Das grundsätzliche 14-tägige Widerrufsrecht bei Internetkäufen, findet hier also eine Schranke. Ausnahme wäre, wenn ihr beide einverstanden gewesen seid, dass ein solches Recht trotzdem bestehen soll. Das war aber gerade nicht der Fall.
Du wirst mit der Matratze leben müssen, so blöd das auch für dich ist.
"[...] versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygienen nicht zur Rückgabe geeignet sind [...]"
Das soll bei Matratzen nicht der Fall sein? Erscheint mir schwer vertretbar.
Ergänzung: Das wird scheinbar tatsächlich so vertreten. Erscheint mir persönlich fraglich, aber ich beuge mich der herrschenden Meinung. Mea culpa.
Da gibts rechtskräftige Urteile dazu. Argumentiert wurde da mit Hotels.
Wäre eine Matratze ein Hygieneartikel, müssten sämtliche Matratzen nach einem Übernachtungsgast zumindest vollständig gereinigt werden.
Gut, so betrachtet klingt das nachvollziehbar. Das hatte ich nicht bedacht. Danke für die Berichtigung!
es hat ein neues Urteil dazu gegeben, Matratzen sind wohl doch umtauschbar, mal abwarten, was am Ende entschieden wird.
Ganz ehrlich, eine Matratze kauft man auch nicht ohne probeliegen.
Da die Matratze nicht mehr verpackt ist, ist keine Neuware mehr und der Händler bleibt darauf sitzen wenn er sie zurücknehmen soll. Das kann man nun wirklich von keinem Händler verlangen.
Außerdem hast du die AGB unterschrieben.
Da Matratzen keine Hygieneartikel sind, ist ein Widerruf nicht generell ausgeschlossen. Ein zweitägiger Test ist da drin ohne dass Wertersatz geleistet werden muss. Darüberhinaus bleiben die 14 Tage Widerruf aber eben mit Wertersatz. Ein Ausschluss des Widerrufs dürfte hier nach § 312 BGB nicht möglich sein.
Siehe AG Köln 119, C 462/11.
Den Rückversand samt Kosten musst du tragen.
du hast seine AGB beim kauf anerkannt...
benutzte ware muss er nicht zurücknehmen.
dass dir der "liegecoMfort" nicht gefällt, ist kein mangel...
Matratzen sind eben KEINE Hygieneartikel.