Warum fordert Jobcenter nach einem Todesfall nicht Informationen zum Testament bzgl. "Pflichtteil-einholen-davon-leben" oder sowas ein und an?
Weil sie nicht wissen, wer wann gestorben ist - und wenn doch? Oder fällt sowas dann unter Angespartes, was man haben "darf" (je Lebensjahr so und so viel usw.)?
4 Antworten
Oder fällt sowas dann unter Angespartes, was man haben "darf" (je Lebensjahr so und so viel usw.)?
Leider nicht.
Hier gilt das Zuflussprinzip - was man bekommt, wenn man schon im Leistungsbezug ist, gilt definitiv als Einkommen. Und da es ein passives, also kein Arbeitseinkommen ist, gibt es auch keine Freibeträge darauf.
Das Erbe wird also zu 100% angerechnet.
Anders wäre es gewesen, hätte man dieses Geld vor dem leistungsbezug erhalten. Und wäre es 24 Stunden vor der Antragstellung bzw. vor dem Leistungsbezug auf dem Konto, dann wäre es Vermögen, nicht Einkommen und man könnte von der Regelung des Schonvermögens (150 € je Lebensjahr + 750 € für Anschaffungen, und das je Person in der BG) Gebrauch machen.
Wird geerbt, so wird diese Summe abgezogen von den Zahlungen.
Den Pflichtteil, wenn Anrecht darauf, je nach Testament(?), bekommt ja keiner einfach so überwiesen aus dem Nichts, wenn jemand gestorben ist oder? Sowas müsste oder kann dann innerhalb von 3 Jahren beantragt werden erst?
1 das Wäre ein verstoß gegen das Datenschutz Gesetz den Notare und Anwälte sind keine Beamten .
2 Damit das jemand ein erbe angenommen hat muss die Person selber dem Amt melden falls er Hartz 4 Empfänger ist. außerdem wäre die Auskunft auch ein verstoß zb wen jemand der nicht arbeitslos ist der erbe ist .Außerdem kann der direkte erbe das auch ausschlagen.
3 Auch wen der erbe arbeitslos ist kann es sein das die Erbschaft nach steuern unter das Schonvermögen fällt.!
4 Ein erbe kann man ca 4-6 Wochen späte noch ausschlagen!
Woher sollen die wissen, welcher Leistungsempfänger mit wem verwandt oder in anderer Weise erbberechtigt oder in einem Testament bedacht wurde?