Warum darf ich meinen E-Scooter so nicht zurücksenden?
Also das ist mir wirklich neu. Ich bin nach etwa 22 schlappen Kilometern, sehr unzufrieden mit meinem neuen Scooter und möchte den Scooter unverzüglich zurücksenden.
Allerdings darf ich hier anscheinend E-Scooter, die mehr als 2km gefahren wurden, nicht mehr zurückschicken. Wieso denn das? Ist denn nicht vorgeschrieben, dass man auch hier eine 14 tägiges Rückgaberecht hat? Der Scooter ist seit 5 Tagen in meinem Besitz.
Webseite: sherade.de
Die Frage wurde nun wieder eingestellt weil.....?
weil jemand sie eben wiedereingestellt hat. Ich war das nicht.
4 Antworten
dass man auch hier eine 14 tägiges Rückgaberecht hat
Ja, das stimmt, du hast prinzipiell ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Dies ist beim Online-Handel der Ersatz dafür das man sich das Produkt nicht vor Ort hat ansehen können um sich dafür oder dagegen zu entscheiden.
Allerdings darf ich hier anscheinend E-Scooter, die mehr als 2km gefahren wurden, nicht mehr zurückschicken. Wieso denn das?
Wie oben bereits angedeutet handelt es sich bei diesem Rückgaberecht darum, dem Kunden die Möglichkeit zu geben sich mit dem Produkt näher vertraut zu machen da ihm dies im Online-Handel nicht genau so möglich ist, als hätte er dies im Geschäft vor Ort gekauft.
Der Verkäufer/Händler deines Scooters geht dieser Forderung/Anforderung nach und gestattet es dem Kunden, den Scooter 2km zu fahren und innerhalb dieser Strecke zu testen. Diese Strecke gewährt ausreichend Möglichkeit das Produkt zu testen, prinzipiell ist das sogar weit mehr, als man vor Ort beim Händler tun könnte.
Beim Händler vor Ort würde man wohl nur ein paar Runden durch die Regale fahren oder auf einer kleinen Teststrecke ein paar Runden. Dies aber natürlich auch vorausgesetzt der jeweilige Händler ermöglicht eine Probefahrt.
Wenn du jetzt bereits 22 Kilometer gefahren bist war das weit mehr als es benötigt um den Kauf des Produkts zu überdenken, dafür waren die anfänglichen 2km eigentlich voll ausreichend. Wie schon gesagt, beim Kauf vor Ort wäre die Möglichkeit 2km zu fahren wohl eher eine Seltenheit.
Wenn der Verkäufer/Händler den Scooter zurücknimmt, dann wohl nur unter Rücksichtnahme deines Gebrauchs denn der Händler hat einen finanziellen Schaden, würde er den vollen Preis zurückerstatten. Das Produkt ist nun gebraucht und dürfte nicht mehr im Rahmen eines neuen Produkts liegen, somit wäre seitens des Händlers die Rücknahme einerseits Kulanz, andererseits nur verständlich wenn dieser nicht mehr den vollen Betrag zurückerstattet. Alternativ wäre evtl. ein Gutschein in Höhe der Differenz die der Händler vom Neupreis abzieht denkbar, dies ist aber auch Kulanz seitens des Händlers.
Das kann man so pauschal nicht sagen, ich würde aber durchaus davon ausgehen das es eine nicht unerhebliche Summe sein wird die der Wert gesunken ist.
Ich würde das mal mit Angeboten von gebrauchten Scootern des Modells vergleichen, dann kann man das relativ gut eingrenzen.
Allerdings darf ich hier anscheinend E-Scooter, die mehr als 2km gefahren wurden, nicht mehr zurückschicken. Wieso denn das?
Weil du den Roller nur so testen darfst, wie es auch im Laden moeglich waere. Nutzt du ihn darueber hinaus, wird der Verkaeufer Ersatz fuer die dadurch entstandene Wertminderung von dir verlangen.
Den Passus in den AGB des Haendlers, der eine Rueckgabe nach mehr als 2 gelaufenen Kilometern voellig ausschliesst, halte ich jedoch fuer unwirksam. Schliesslich wird der Wert des Rollers dadurch nicht auf 0 gefallen sein. Der tatsaechliche Wert, der jetzt aber ganz erheblich unter dem eines neuen Rollers liegen duerfte, muss dir der Haendler nach meiner Einschaetzung dennoch erstatten.
Allerdings wirst du das wohl gerichtlich entscheiden lassen muessen, wenn der Haendler sich auf den genannten Passus in seinen AGB beruft und eine Ruecknahme sowie die Erstattung des Zeitwerts weiterhin verweigert.
Danke für die so übersichtliche und ausführliche Antwort. Ist denn davon auszugehen, dass im Falle einer Rückerstattung der niedrigere erstattete Preis für den nun gebrauchten Scooter sehr vom Originalpreis abweicht? Mit wie vielen Euros kann ich denn so rechnen?
Mit freundlichen Grüßen.
Zur Hoehe des Wertverlustes kann ich dir nichts sagen. Ich kenne mich mit den Dingern nicht aus. Der Wert eines gebrauchten Rollers - wenn auch mit relativ geringer Laufleistung - duerfte aber wohl sehr deutlich unter dem eines neuen liegen.
Was kosten die Dinger denn so gebraucht und was kosten sie neu?
Was kosten die Dinger denn so gebraucht und was kosten sie neu?
Achso ja, das varriert natürlich. Dieser Scooter hat neu 629 Euro gekostet. Vom gebrauchtem Preis weiß ich leider auch nichts. Werde den Verkäufer wegen des Preises nochmals kontaktieren.
Vielen Dank für deinen Kommentar/Antwort. Hat mir sehr weitergeholfen.
Das Widerrufsrecht besteht zwar weiterhin, aber möglicherweise ist Wertersatz zu leisten. § 357 (7) BGB
Ausnahme: es liegt ein Sachmangel vor, dann ist es aber eine Mängelrüge, kein Widerruf.
Ja, Du hast ein 14-tägiges Rückgaberecht, weil Du im Onlinehandel das Teil nicht so prüfen / testen kannst, wie in einem Geschäft, wo Du kein Rückgaberecht hast.
Du hast dieses Rückgaberecht also, um es adäquat zum stationären Handel zu testen.
Im stationären Handeln könntest Du mit dem Teil aber auch keine 22 km Probefahrt machen, Somit sind die 2 km schon eine realistische Grenze.
Danke für die so übersichtliche, verständliche und ausführliche Antwort!
Ist denn davon auszugehen, dass im Falle einer Rückerstattung, der niedrigere erstattete Preis für den nun gebrauchten Scooter sehr vom Originalpreis abweicht? Mit wie vielen Euros kann ich denn ungefähr rechnen?
Mit freundlichen Grüßen.