wer bezahlt einen Steinschlag an geliehenem Auto
habe mein Auto einer Freundin geliehen, die sich leider einen Steinschlag zuzog. Wer kommt nun für den Schaden auf,ihre Haftpflicht ,oder muß ich es meiner Versicherung melden, was mich den Selbstbeteiligungsbetrag kosten würde.
7 Antworten
Wenn der Verursacher nicht bekannt ist, zahlt, soweit vorhanden, Deine Vollkaskoversicherung. DAs kostet Dich dann allerdings die Selbstbeteiligung. Die private HAftpflicht Deiner Freundin zahlt nicht. Ansonsten musst Du wohl selber blechen. Sie kann ja auch nichts dafür. Wenn es ein Steinschlag in der Frontscheibe ist, tritt die Teilkasko Deines Autos ein.
Die Vollkasko ist dafür nicht zuständig und eine SB ist auch nicht.
Und wofür ist denn überhaupt eine Vollkasko zuständig ?
Es sei denn, der VN hat dies ausdrücklich so vereinbart und dies ist dann eben so.
Wie bitte ? Würdest Du uns diesen Satz mal ins Deutsche übersetzen !
Und wofür ist denn überhaupt eine Vollkasko zuständig ?
Das möchtest Du doch nicht bitte ernsthaft wissen ;-) Außerdem ist für Glasbruch tatsächlich nicht die Vollkasko zuständig, zumindest nicht laut den AKB, die ich so kenne.
Außerdem ist für Glasbruch tatsächlich nicht die Vollkasko zuständig,
Und woher weißt Du, dass es sich um einen Glasschaden handelt ???
So etwas kannst Du aus dem Text erkennen ? Zu deiner Erinnerung:
habe mein Auto einer Freundin geliehen, die sich leider einen Steinschlag zuzog.
kannst Du hellsehen ?
kannst Du hellsehen ?
Nein. Ich gebe bei nochmaligem Lesen zu, ich habe das Ganze auf einen Scheibensteinschlag bezogen. Es könnte sich genauso gut um einen Lacksteinschlag handeln. Sorry.
Du wirst es deiner Teilkaskoversicherung als Glasbruchschaden melden müssen!
Dass die Freundin ihre PHV hinzuziehen könnte, bezweifle ich mal - die Ursache kam ja von außen (Steinschlag) ohne ihre Einwirkung! Dir könnte nur noch eines helfen, damit du nicht deine SB in dem TK-Schaden selbst bezahlen mußt: Falls der Stein z.B. vom einem vorausfahrenden Fahrzeug stammt und die Freundin das pol. Kenzzeichen aufnotiert hat. Dann wäre die Kfz-Haftpflichtversicherung des vorausfahrenden Fahrzeugs schadenersatzpflichtig und du würdest deine SB in dem TK-Schaden einsparen.
Viel Glück im neuen Jahr 2014 wünscht dir siola!
PS: Geliehene, gemietete und gepachtete Sachen (ausser Mietsachschäden) sind niemals in einer PHV abgesichert!
Hallo Siola55,
PS: Geliehene, gemietete und gepachtete Sachen (ausser Mietsachschäden) sind niemals in einer PHV abgesichert!
Doch - in neuen Privathaftpflichtversicherungn können geliehene, gemietete und gepachtete Sachen mitversichert sein.
Dazu gehören natürlich keine Fahrzeuge.
Gruß Kematef
Danke für den Hinweis - aber wer bietet denn für diese Sachen (gemietet, geliehen oder gepachtet, ausser Mietsachschäden) diese Risiken an?
Bin lernfähig und würde mich schon interessieren, wenngleich ich auch nicht mehr aktiv im Versich.geschäft tätig bin - aber man/frau will ja schließlich "up to date" bleiben. Würd' mich über Beispiele ganz arg freuen ;-)
Schau mal bei Finanztest rein:
und zwar unter der Rubrik " vorrübergehend geliehene, gemietete oder gepachtete Sachen.
Da findest Du viele Versicherungstarife.
Gruß Kematef
Der Verursacher des Steinschlags kommt dafür auf. Ist der nicht zu ermitteln, kommt Deine Kasko-Versicherung dafür auf. Da Deine Freundin den Schaden nicht fahrlässig herbeigeführt hat, kann sie auch nicht in Regress genommen werden.
Ihre Haftpflichtversicherung hat damit nichts zu tun, und scheidet deshalb aus.
Entweder Kostenvoranschlag für Reparatur geben lassen und schauen ob man den Preis bei der jeweiligen Werkstatt vllt drücken kann und sie bezahlts dir.
Oder deiner Versicherung melden. Da sie das KfZ gefahren ist haftet dafür die KfZ- Haftpflicht ihre Haftpflicht haftet nur wenn sie bspw. den Stein dagegen geworfen hätte. Bist quasi selbst dran Schuld wenn du es ihr überlässt, aber hätte dir genauso passieren können.
Kann auch sein dass ich mich wegen der Versicherung irre. Ich würde einfach die Versicherung anrufen, den Fall schildern und die sagen dir dann, wie du das lösen kannst. Hast es in dem Fall ja noch nicht gemeldet sondern nur die mögliche Möglichkeit zu dir gezogen ;-)
Je nach Schadensausmaß bezahlt die Versicherung das glaube auch ohne große Probleme, wenn es denn auch dementsprechend versichert ist. die SF dürfte darunter auch nicht großartig Leiden.. aber genau lässt sich das auch nicht beurteilen.
ihre Haftpflicht haftet nur wenn sie bspw. den Stein dagegen geworfen hätte.
Völliger Unsinn - bei Vorsatz zahlt keine Haftpflicht etwas.
...wenn es denn auch dementsprechend versichert ist. die SF dürfte darunter auch nicht großartig Leiden.. aber genau lässt sich das auch nicht beurteilen.
Bei einem Teilkaskoschaden gibt es keine Rückstufung im Schadenfall, da die Prämie immer 100%-Beiträge sind!
Die Haftpflichtversicherung Deiner Freundin würde nicht bezahlen, höchstens wenn sie mit einem Gegenstand vor deinem Auto ungeschickt hantiert hat woraus der Steinschlag resultierte.
Ich gehe davon aus dass es ein Steinschlag in der Windschutzscheibe ist, das würde eine evtl Kasko-Versicherung Deines Autos zahlen. Bei einer Scheibenreperatur sogar gewöhnlich ohne Selbstbeteiligung.
In dem Fall also die Versicherungsunterlagen raussuchen und zu einem Scheibenfuzzi (carglass&Co) gehen.
Die Haftpflichtversicherung Deiner Freundin würde nicht bezahlen, höchstens wenn sie mit einem Gegenstand vor deinem Auto ungeschickt hantiert hat woraus der Steinschlag resultierte.
Wie willst Du mit einem Gegenstand einen Steinschlag erzeugen - ohne dass der Versicherer einen Vorsatz vermutet ?
Was für ein Spezialist bist Du denn ?
Da gibt es viele Sachen, die dieser Freundin passiert sein können. Zum Beispiel könnte sie einen Gegenstand am parkenden Auto vorbeigetragen haben der ihr runterfiel und dabei aufs Auto prallte. Natürlich wäre das Versicherungsbetrug und ich würde auch niemals raten etwas Derartiges zu machen. Ich hab ja geschrieben dass die Haftpflicht der Freundin nicht zahlen würde, der Vollständigkeit halber hab ich erwähnt dass es aber nicht völlig unmöglich ist.
Na ja, nicht so ganz. Die Vollkasko ist dafür nicht zuständig und eine SB ist auch nicht. Es sei denn, der VN hat dies ausdrücklich so vereinbart und dies ist dann eben so.