Warum bekommt mein Bruder mehr vom Erbe?

11 Antworten

Auch wenn es Dich hart ankommt , Deine Mutter ist in der Entscheidung, wie sie ihr Vermögen aufteilt im Großen und Ganzen frei.

Wenn sie Dich im Testament nicht bedenken möchte - hast Du "Pech" gehabt - bedeutet dann Du hättest nur Anspruch auf den Pflichtteil - und der beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils - dann in Form einer Barzahlung.

... weil es Deine Mutter so entschieden hat.

Ich bekam auch mehr (Geld) aus diversen Gründen. Mein Bruder sprach dann 10 Jahre lang nicht mit mir.

Du kannst das nur akzeptieren. An Deiner Stelle würde ich lockeren Kontakt halten , aber nichts mehr in Haus und Garten machen.

Wenn es soweit ist, alles anfechten.

Allerdings: Zu wissen, dass man ungeliebt ist, kann mit Geld sowieso nicht entschädigt werden.

sergius  15.11.2019, 08:35

Das "alles anfechten" ist doch unsinnig und rechtlich falsch.. Jeder Mensch - und daher auch die Mutter der Fragestellerin - ist frei in der Entscheidung, wie sie mit ihrem Vermögen umgeht und wen sie als Erben einsetzt. Freilich verhält sich die Mutter hier, als ob sie noch aus dem 19. Jahrhundert mit dem damaligen Rollenverständnis von Mann und Frau stammen würde. Vielleicht wurde sie ja von ihren Eltern in diesem Sinne erzogen und hat nie "dazu gelernt". Aber dsamit muss sich die Fragestellerin abfinden. Aber aus welchem Grund sollte man "anfechten" können, wenn sie ihre beiden Kinder im Testament ungleich behandelt ? Das wäre nur möglich, wenn das Testament fehlerhaft abgefasst worden wäre oder wenn z,B. der Sohn sie "gezwungen" hätte, so zu testieren. Aber dafür gibt es wohl keinen Anlass; das wäre sonst sicher erwähnt worden. Sofern die Fragestellerin in dem Testament der Mutter wertmäßig mit weniger als der Hälfte des mütterlichen Vermögens bedacht wurde, könnte sie den Differenzbetrag (in Geld) von dem Bruder als "Pflichtteilsergänzung" verlangen, freilich erst nach dem Tod der Mutter. Denn kein Kind kann verlangen, dass es als Erbe seiner Mutter und seines Vaters mehr als senen Pflichtteil (d.i. in Geld die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der sich hier bei zwei Kindern auf je 1/2 des Nachlassvermögens beläuft und daher 1/4 beträgt) erhält.

Hier ist offenbar der Vater schon vorverstorben. Wenn es ein gemeinschaftliches Testament der Eltern gegeben hätte, wonach beim Tod des ersten Elternteils (hier also des Vaters) der andere Elternteil allein erben soll, die beiden Kinder dann nach dem Tod des anderen Elternteils (hier: Mutter) zu je 1/2 erben sollen (oder ähnlich), wäre die Mutter freilich an dieses Testament gebunden und könnte jetzt nicht mehr abweichend davon den Sohn in seiner Erbfolge bevorzugen. Da die Fragerin dazu nichts erwähnt, vermute ich, dass der Vater ohne Testament verstorben ist oder nur bestimmt hat, dass die Ehefrau/Mutter alles erben soll, ohne die Erbfolge der Kinder zu regeln.

Das alles ist ein wenig bedauerlich für die Fragerin. Vielleicht sollte sich einmal die Familie zusammen an einen Tisch setzen und das noch einmal erwägen. Aber offenbar ist die Mutter ein wenig "einseitig" ausgerichtet. Das ist dann kaum zu beeinflussen, leider.

Das wäre nur möglich

sergius  15.11.2019, 17:23
@sergius

Ich sehe, dass ich in Zeile 11/12 meines Kommentars einen Fehler gemacht habe: Die Fragerin kann nur von dem Miterben einen Ausgleich verlangen, wenn ihr weniger als 1/4 (nicht 1/2) des mütterlichen Nachlasses zugewendet worden ist. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Erbteil wäre bei zwei Kindern je 1/2, so das die Hälfte davon (= 1/4) den Pflichtteil ergäbe (dieser kann nicht als Anteil am Nachlass, sondern nur in Geld verlangt werden). Sorry für den Flüchtigkeitsfehler zuvor.

Anspruch hast du nur auf dein Pflichtteil.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist der Wille deiner Mutter.