Hauserbe: Auszahlung an Bruder in Raten möglich?
Hallöchen :)!
Wer kennt sich mit dem erben eines Hauses der Großeltern aus?
Meine Großeltern besitzen ein Haus und wir wollen, dass das Haus in der Familie bleibt. Meine Mama wohnt in einem großen Haus mit ihrem neuen Partner und hat daher keinen Bedarf und mein Onkel verzichtet (würde er auch schriftlich geben), ich bin verheiratet mit Kind (deshalb würde es bei uns auch gut platztechnisch passen, wenn wir es kriegen). Habe allerdings einen Bruder (familienlos, nichtmal Freundin etc.) der alleine so ein großes Haus auch nicht gebrauchen kann. Allerdings hat er einen Haufen Schulden und freut sich da natürlich über jedes Geld, das er kriegen kann. Muss man den Geschwistern die Hälfte des Wertes des Hauses sofort in einem Happen auszahlen oder kann man das auf Raten machen? Und kann man das privat unter sich Regeln wie hoch diese Raten werden?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Derjenige der das Haus übernimmt (und nutzt), hat ja die Möglichkeit den Wert des Hauses schätzen zu lassen.
Ist die Immobilie bis dahin nicht belastet, ist es ja kein Problem eine 50% Hypothek aufzunehmen. So bekommt der Bruder sein Geld und der Hausbewohner hat 25 - 30 Jahre Zeit, mit mietähnlicher Belastung, abzuzahlen.
Besteht bereits eine Belastung, geht das natürlich genau so, dann gilt eben nur der Netto-Wert.
Das ist der übliche Weg einer Erbauseinandersetzung
Wenn das alles mal soweit ist, musst Du Dich mit Deinem Bruder einigen. Im Prinzip kann er den Betrag in einer Summe verlangen, dann müsstest Du versuchen eine Hypothek aufzunehmen.
Solange die Mutter noch lebt erbt überhaupt niemand, ein Erbe wird erst fällig, wenn der Erblasser erblasst ist. Was meinst Du wohl warum zu Anfang meiner Antwort steht:
Wenn das alles mal soweit ist ....
Anspruch besteht auf die Gesamtsumme, ob sich der Bruder auf eine Ratenzahlung einlässt, bleibt ihm überlassen.
wie du das Geld aufbringst, deine Sache.
übrigens - ohne Testament ist zunächst deine Mutter gesetzlicher Erbe
dein Onkel - ergo Bruder deiner Mutter - muss auf das Erbe verzichten, beim Nachlassgericht ausschlagen, innerhalb 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall
Danke dir!
Dann wäre die einfachste Variante, wenn die Großeltern es dir bereits zu Lebzeiten übertragen - und sich selbst ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch vorbehalten. Da deine Mutter hoffentlich länger lebt, wie deine Großeltern, wäre es ihre Option hier unter Gerechtigkeit zwischen ihren Kindern zu sorgen.
Sofern du an eine Schenkung denkst - da deine Mutter noch lebt- hast du hier meines Wissens einen Steuer- Freibetrag. von 200.000€
Wäre also zu überlegen, inwieweit man doch den Zwischenschritt über die Mutter geht, der Onkel am Haus auf Pflichtteil verzichtet. Alternativ vielleicht eine Eigentümergemeinschaft zwischen dir und deiner Mutter.
Den Rest könnte dann entweder Mutter über ihr Testament regeln oder Mutter geht mit dir und Bruder später nochmals zum Notar.
Je nach Wert des Hauses müsste man dies evtl mit einem Steuerberater klären, was hier am günstigsten ist.
Du mußt dich mit den Geschwistern einigen.
da der Brunder nicht erbt solange die Mutter noch lebt, kann er gar nichts verlangen