Kann eine Luftsicherheitsüberprüfung ausgesetzt werden?

4 Antworten

Lange Rede mit wenig Sinn.

"A" wurde nicht "vorverurteilt".

Ein Strafbefehl wurde wegen einer Straftat verhängt (weshalb sich "A" nicht einer Gerichtsverhandlung gestellt bzw. den Strafbefehl nicht angefochten hat, geht aus Deinem Sermon übrigens nicht hervor).

"A" hat somit zu warten, bis die Sicherheitsüberprüfung stattfindet. Von "Repressalien" kann keine Rede sein.

hungryle 
Beitragsersteller
 29.06.2018, 15:41

nein nein, es gab keine Anhörung oder sonstiges. Wurde einfach durchgeurteilt und dann kam "als erste Info" der Strafbefehl ins Haus. Ganz glimpfliches urteil. Tagessätze unter Vorstrafengrenze etc. Aber dennoch wurd edann natürlich Anwalt beauftragt und hat fristgerecht widersprochen.

Im Sinne der Behörde: LBA; Reg Präs, Luftamt, Bez Regierung:

"es bestehen (bis auf weiteres, hier, erst mal) Zweifel an der Zuverlässigkeit....des Antrasgssstellers"

Person A hat 2017 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erhalten (Verfahren, ohne Verhandlung).

Und weshalb hat A nicht schon im Jahr 2017 sich zu der Anschuldigung geäußert?

Bzw. damals nicht einen RA damit beauftragt?

Den Sinn deiner jetzigen Reaktion verstehe ich nicht!

Da es hier um die Sicherheit der Allgemeinheit geht, ist das absolut ok. Er kann sich ja nach dem Prozess neu bewerben.