Warmwasserboiler defekt. Darf der Vermieter einen noch älteren einbauen lassen?
Hallo, Seit nun fast 2 Wochen ist mein Warmwasserboiler defekt. Nach einer Meldung an den Vermieter und einer schriftlichen Ankündigung zur Mietminderung hat er mir ein mindestens 28 Jahre alten Boiler HINGESTELLT. Darf er denn ein so altes Gerät überhaupt einbauen lassen? Meiner Meinung nach wäre das Problem dann ja auch nur für wenige Jahre, wenn nicht noch weniger gelöst.
5 Antworten
Vermutlich ist das die schnellste Lösung, denn Du drängelst schon stark und vermutlich ist er einfach noch nicht dazu gekommen, einen neuen zu besorgen.
Den 28jährigen hatte er vermutlich noch rumstehen. Wenn er technisch in Ordnung ist, also das tut, wofür er gedacht ist, kann er ihn natürlich einbauen (lassen). Es ist sein Haus, sein Boiler, seine Kosten.
Du muss die Sparsamkeit evtl. mit erhöhten Stromkosten bezahlen.
Vorschlag: Biete ihm an, dass Du selbst einen neuen, energiesparenderen Boiler beschaffst und montieren läßt und diesen ggf. beim Auszug wieder mit nimmst.
Lass Dir dazu ggf. Angebote machen und Du erkennst, ob es sich mehr lohnt, ggf. über Jahre Strom zu sparen und dafür in einen neuen Boiler zu investieren oder ob es trotz höherer Stromkosten insgesamt für Dich günstiger ist, das alte Gerät zu montieren.
Falls Du Dich entschließt, selbst in einen neuen zu investieren, kannst Du immerhin darauf hoffen, dass Dir der Vermieter bei einem späteren Auszug eine gewisse Ablöse dafür bezahlt.
Ich drängle, weil ich zuhause nicht duschen gehen kann. würdest du da fast zwei Wochen Warten? Und was heißt ,, noch nicht dazu gekommen..." Zwei Wochen sind, wie gesagt, wohl genug Zeit. Zumal ein Toom Baumarkt keine hundert Meter weit weg ist. Ebenso ein Obi, ELG und sogar ein Sanitärladen. Zeit und Möglichkeiten hatte er.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Wenn der Boiler den Geist aufgegeben hat, muss er also einen gleichwertigen anderen (nicht neuen) funktionierenden Boiler einbauen (nicht nur hinstellen).
Für die Zeit des Ausfalles der Warmwasserversorgung bist du auf Grund des erheblichen Mangels selbstverständlich berechtigt die Bruttomiete angemessen zu mindern. Ich sehe hier, bei alleiniger Möglichkeit zur vermieterseitigen Warmwasserversorgung, eine Quote von mindestens 10% als angemessen.
Wie sieht es aus mit den Stromkosten bei Dir?
Es ist viel billiger von den Stromkosten her einen elektrischen Durchlauferhitzer zu installieren.
Der kostet nicht viel.
Rede mit Deinem Vermieter, und wenn Du den Durchlauferhitzer selbst bezahlst (Baumarkt), kommst Du immer noch billiger (auf 10 Jahre gerechnet) als wie mit einem Boiler, zudem mit einem der schon 28 Jahre alt ist.
Er kann ja die Kosten für den Einbau übernehmen.
Wenn er funktioniert und keine Mängel hat kann er das machen
Das Alter ist egal. Hauptsache er funktioniert!
...aber das ist doch echt ein kanusriger Vermieter! Ist der immer so?