Kann ich als Privatperson Bilder im Internet verkaufen?

4 Antworten

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Du kannst Bilder verkaufen ohne das Du Photograph bist oder irgend ein Gewerbe hast. Es kommt nur darauf an wie viel Du einnimmst. Aber ganz einfach, es lohn nicht. Das Angebot an Bilder im Internet ist massig. Ausser das Du ein Photo hast, ist noch für jedes Bild das Du einstellt durch Beschreibung und Katalogisierung so viel zu machen. Und dann bekommst Du die Hälfte von 50 Cent. Da musst Du schon einen Knaller haben der sich dann eventuell für 10€ verkaufen lasst. Ich habe 1000de Bilder im Jahr, aber ich versuche es erst garnicht auf die Art.

desko  07.03.2010, 11:19

Immer diese Leute, die erzählen, es würde nicht lohnen... T-T Es kommt darauf an, für wen, und was derjeniger für Bilder macht/zum Verkauf anbietet. Ja, mit Fotos von Wanderungen, Blumen, Kätzchen und schlechten Models wird man sicherlich keinen nennenswerten Gewinn erzielen.

FrageAntwort13  10.03.2010, 16:11
@desko

Aber genau um solche Bilder geht's hier. Zitat aus der Frage: "Ich mache 40 Fotos bei einer Wanderung. Dann biete ich diese Fotos auf einer dafür vorgesehenen Internetseite zum verkauf an."

Und mit solchen Bildern ist eben heute nicht mehr viel zu gewinnen (es sei denn, man hat auf seiner Wanderung zufällig den Jahrhundertschuß vor die Linse bekommen).

anastasiaZ92  10.03.2010, 16:38
@FrageAntwort13

Da musst Du aber schön aufpassen. Wenn Pesonen deutlich im Bild zu sehen sind, werde Persönlickeitsrechte "verletzt". Da will jede Bild Agentur ein "Modelrelease". siehe im Netz: Modelvertrag - Modelrelease

Wenn alles so einfach wäre!

LaLey  07.03.2010, 09:18

Naja über Stockagenturen wird vllt schwer zu verkaufen da es viele Fotos im Netz gibt, das stimmt. Ich habe aber auch schon über die kostenlose fotocommunity ein Foto verkauft. Und weit mehr als 10€ bekommen ;)

Zunächst mal: Du darfst selbstverständlich deine Bilder verkaufen. Viele bieten ihre Fotos über sog. Stockagenturen an. So lange das Hobby-, also Gelegenheitscharakter hat, brauchst du auch kein Gewerbe anmelden. Nur die Gewinne musst du bei der Steuererklärung angeben; da gilt im Grunde das selbe wie bei gelegentlichen Flohmarkt- oder Ebayverkäufen.

Mach dir aber mit Urlaubs- und Landschaftsbildern keine großen Hoffnungen, da ist der Markt übersättigt. Solche Fotos werden bei Stockfoto schon für 50 Cent pro Veröffentlichung angeboten - und selbst dafür nur selten verkauft.

Auch als Photograph musst Du natürlich gewerblich, bei betreiben eines Internetshops, gemeldet sein. Dementsprechend musst Du alles Versteuern, was Du aus dem Verkauf als Gewinn erzielst. Das einzige, meldest Du Dich als Kleingewerbe an, ist der Wegfall der Umsatzsteuer. Verdienst Du mit dem Verkauf mehr und für Dich entfällt ein Kleingewerbe, dann bist Du auch Umsatzsteuerpflichtig. Helfen kann Dir dort jedes Gewerbe- oder Finanzamt.

EnnoBecker  06.03.2010, 20:17

"musst Du natürlich gewerblich"
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Also ich hätte da kein Gewerbe vermutet, sondern wegen der gestalterischen Qualität eine freiberufliche Tätigkeit. Und eigentlich würde ich auch weiterhin steif behaupten, dass wir hier kein Gewerbe haben.
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Was zum Geier soll eigentlich ein "Kleingewerbe" sein?

quietprof  07.03.2010, 10:18
@EnnoBecker

Ein Kleingewerbe meldest Du direkt beim Finanzamt an, das bedeutet, Du bist nicht Umsatzsteuerpflichtig, allerdings auch nur bis zu einem maximalen Jahressatz. Verdienst Du dann mehr, wird das Kleingewerbe in ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe umgewandelt. Und zum Thema Freiberufler: Betreibst Du einen Laden oder einen Shop, gilst Du nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetätiger. Worauf diese verirrte Rechtsgrundlage baut, weiss ich leider nicht, aber Du kannst Dich ja bei Deinem Gewerbeamt schlau machen.

EnnoBecker  07.03.2010, 12:22
@quietprof

"Ein Kleingewerbe ..... nicht Umsatzsteuerpflichtig,"
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Fällt dir an dem Satz etwas auf? Nicht? Was hat denn die Umsatzsteuerpflicht eines Unternehmers damit zu tun, wie seine Einkünfte einkommensteuerrechtlich und gewerberechtlich eingeordnet werden? Es gibt kein "Kleingewerbe".
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"Verdienst Du dann mehr, wird das Kleingewerbe in ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe umgewandelt. "
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Das ist doppelt Unsinn. Zum einen wegen dem, was ich oben schon schrieb. Zum andern wird sich ertragsteuerrechtlich gar nichts ändern. Oder willst du aus einem Arzt oder Steuerberater einen Gewerbetreibenden machen, wenn er mehr verdient?
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Was habe wir heute gelernt? Du, dass die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft nichts mit einem Gewerbe, dem Krümmungsgrad von Bananen, der Einkommensteuer oder dem Dax zu tun hat. Und ich, dass ich das wohl noch 1.000 hierherschreiben kann, und es wird immer wer daherkommen und USt, ESt, GewSt und Gewerberecht nicht auseinanderhalten können.

quietprof  07.03.2010, 13:37
@EnnoBecker

Sorry, entweder verstehe ich jetzt etwas nicht, oder wir reden aneinander vorbei. Es gibt ein freiberufliches Dasein, ein Kleingewerbe sowie ein Gewerbe. Freiberufler sind (nach Gesetz) bestimmten Berufsgruppen "vorbehalten". Ein Kleingewerbe ist Umsatzsteuerfrei. Ein Gewerbe ist sonst, ohne Beantragung oder Eingruppierung, immer Umsatzsteuerpflichtig. Von allen anderen Steuerdingen und gesetzlichen Grundlagen habe ich nie gesprochen oder darauf Bezug genommen. Und wenn Du Dich dann jetzt mal erkundigst, wirst Du feststellen, dass Dich Dein Gewerbeamt tatsächlich, aufgrund des Betreiben eines Internetshops, tatsächlich zu einem Gewerbetreibenden macht. Rechtsanwälte oder Ärzte natürlich ausgeschlossen, da diese ja keinen Handel/Verkauf (Shop!!! nach Gewerbeamt, woher diese (vielleicht unsinnigen) Richtlinien kommen, bin ich überfragt) betreiben. Noch eben schnell gefunden mit einigen Infos : http://www.gewerbe-anmelden.info/

EnnoBecker  07.03.2010, 13:51
@quietprof
Es gibt kein Kleingewerbe.

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Ein Gewerbe ist auch nicht umsatzsteuerpflichtig. UMSÄTZE sind umsatzsteuerpflichtig, deswegen auch der Name.
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Doktor....!

Als Fotograf kann man freiberuflich arbeiten und muß dafür beim Finanzamt die Anlage S Einkünfte aus selbständiger Arbeit ausfüllen. Seinen Gewinn kann man durch eine Einnahmen-Ausgaben-Überschußrechnung ermitteln. Beträgt der Umsatz mehr als 17.500 Euro im Kalenderjahr muß man definitiv eine Rechnung mit Mehrwertsteuer stellen und die vereinnahmte Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Ist der Umsatz geringer als 17.500 EUR kann man (muß man aber nicht) nach §19UStG auf die Erhebung der MWSt. verzichten. Das ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Du mußt deine Einkünfte aus dem Verkauf von Fotos aber nur beim Finanzamt melden, wenn du damit regelmäßig Geld verdienst. Gelegentliche Ebay- oder Flohmarktverkäufe, die man als Privatperson tätigt, mußt du dem Finanzamt nicht melden.

anastasiaZ92  10.03.2010, 16:29

Exakt ist es so!