Darf man in Flohmarkt Glühwein verkaufen!
Obwohl es doch mal gefragt war und nicht 100% beantwortet, wollte ich mich informieren. Darf ich als Privatperson in der Flohmarktplatz Glühwein verkaufen. Bitte nehmen Sie an, dass ich von Veranstallter ein Erlaubnis bekommen habe.
Die wichtigste Sachen zu klären sind :
- Muss man Gesundheitlich was machen. (Gesundsheitsamt oder Ordnungsamt),
- Steuerliche Sachen. (ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.)
Danke für euer Bemühungen!
5 Antworten
Grundsätzlich darfst du das, soweit ich weiß, nur mit einem Gesundheitszeugnis und einer Gewerbeanmeldung.
Außerdem muss klar sein, dass dort überhaupt Lebensmittel verkauft werden dürfen.
Sie dürfen das ohne Genehmigung vom Gesundheitsamt, auch eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.
@rustikall Dazu hätte ich gern mal eine Quelle. Das kann ich nicht glauben.
klar benötigt man eine Gewerbeanmeldung. Wie sollte man denn belegen, daß es nicht gewerblich ist?
nein, da darf man normal keinerlei Lebensmittel oder Tiere verkaufen. Wenn du eine Erlaubnis hast, dann dient dies ja nicht zum Verkauf benutzer dir gehörenden alten Dingen. Und das ist dann in jedem Fall gewerblich. Also brauchst du eine Gewerbeanmeldung. Du brauchst auch eine Ausschankgenehmigung usw.
ja das ist rein gewerblich
Ich sehe es eigentlich nicht so viel Gewerblich. Also ich will nicht reich werden sondern nur ein bischen Taschengeld verdienen und die Menschen warmhalten. Glühwein verkauf kann nicht jeder Zeit machen nur beim Kaltenwetter. Puff !!!
Auch wenn du damit nur Verlust machst ist die gewerblich. Du machst es ja nicht zu karitativen Zwecken sondern mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Und dann ist es in jedem Fall gewerblich, auch wenn du nur 1 Euro verdienst!
als Privatperson nicht - die Standbesitzer zahlen einen haufen Steuern, damit sie verkaufen dürfen, und sind auch geprüft usw. - von jemand Privaten, den ich nicht kenn, würd ich nix kaufen
man zahlt keine Steuern damit man etwas verkaufen darf. Man zahlt Steuern, wenn man etwas verkauft. Geprüft wird man nicht
Unfug
Also als Privatperson ohne Verkaufslizens darfst DU NICHTS AUF DEM FLOHMARKT(nicht in der Flohmarkt..auweia) verkaufen. Das ORDNUNGSAMT wird Dir dann hierzu auch entsprechende Infos zwecks Gesundheitsamtlichen Erfordernissen geben.
Ich habe mir gedacht, dass ich gar nichts produziere nur heiße Glühwein vorberaiten und in die Tasse reintun.