Ware für einen Freund über meinen Namen bestellt und über mein Konto bezahlt.

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Du bist Käufer und damit Eigentümer der Ware. Zumindest solange, bis sie vollständig bezahlt ist. Und das auch, wenn Ihr nur einen mündlichen Vertrag geschlossen habt. Wenn er sich absolut weigert, zu zahlen oder die Ware herauszugeben, wäre zu prüfen, ob es eine Strafanzeige wert ist. Das geht aber nur, wenn nachweisbar ist, daß er in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

Einfach abholen geht nicht. Das ist ein zivilrechtlicher Vorgang, wo Du die Herausgabe verlangen mußt. Aber erst mal eine Frist setzen für die restliche Zahlung.

  1. Du bist dann zumindest für den Versandhandel der Eigentümer, bzw der Verantwortliche.
  2. Das ist eine gute Frage, ich glaube nicht dass du einfach so in den Keller spazieren kannst.
  3. Zur Not musst du zum Anwalt gehen, wenn dein Freund sich nicht bereit erklärt irgendeine Lösung zu finden
  4. Freund ist dann wahrscheinlich die falsche Definition. Viel Glück

Auf wen läuft die Rechnung?

Dem gehört die Maschine.

rompi  15.03.2011, 17:33

Steht doch da!

schlumpfine01  15.03.2011, 17:32

äh,kannste nicht lesen oder was!!!!!

Du hast die Ware bestellt und auch die Rechnung erhalten und auch gezahlt.

Damit ist das deine!

Du hast deinem Freund die Maschine gegeben gegen Ratenzahlung?! Also wäre es normalerweise deine Maschine bis zur vollständigen Bezahlung.

Was hast du denn mit deinem Freund diesbezüglich vereinbart?

Habt ihr da etwas schriftlich gemacht oder eine zumindest mündlich etwas vereinbart?

In Deutschland gelten auch mündliche Verträge.

Frag' bei einem Anwalt nach. Hoffentlich hast Du draus gelernt!?