Ware für einen Freund über meinen Namen bestellt und über mein Konto bezahlt.
Hallo zusammen,
Ich habe Ware für einen Freund über meinen Namen bestellt und über mein Konto bezahlt. Als Lieferanschrift ist allerdings die Anschrift meines Freundes angegeben und die Ware ist auch dorthin geliefert. Jetzt ist mein Freund nicht mehr zahlungsfähig und kann die letzten Raten bei mir persönlich nicht mehr zahlen. Die Erste Frage: Wer ist gesetzlich Eigentümer der Ware? Zweite Frage: Darf ich die Ware ( Waschmaschine ) ohne seine Zustimmung aus dem Keller seines Wohnhauses abholen lassen oder mache ich mich dann straffbar? Und als letztes: wenn Frage 2 nicht rechtens ist, welche Möglichkeit habe ich mein Geld oder die Ware zurück zubekommen?
Vielen Dank für eure Hilfe
11 Antworten
Du bist Käufer und damit Eigentümer der Ware. Zumindest solange, bis sie vollständig bezahlt ist. Und das auch, wenn Ihr nur einen mündlichen Vertrag geschlossen habt. Wenn er sich absolut weigert, zu zahlen oder die Ware herauszugeben, wäre zu prüfen, ob es eine Strafanzeige wert ist. Das geht aber nur, wenn nachweisbar ist, daß er in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
Einfach abholen geht nicht. Das ist ein zivilrechtlicher Vorgang, wo Du die Herausgabe verlangen mußt. Aber erst mal eine Frist setzen für die restliche Zahlung.
- Du bist dann zumindest für den Versandhandel der Eigentümer, bzw der Verantwortliche.
- Das ist eine gute Frage, ich glaube nicht dass du einfach so in den Keller spazieren kannst.
- Zur Not musst du zum Anwalt gehen, wenn dein Freund sich nicht bereit erklärt irgendeine Lösung zu finden
- Freund ist dann wahrscheinlich die falsche Definition. Viel Glück
Auf wen läuft die Rechnung?
Dem gehört die Maschine.
Steht doch da!
äh,kannste nicht lesen oder was!!!!!
Du hast die Ware bestellt und auch die Rechnung erhalten und auch gezahlt.
Damit ist das deine!
Du hast deinem Freund die Maschine gegeben gegen Ratenzahlung?! Also wäre es normalerweise deine Maschine bis zur vollständigen Bezahlung.
Was hast du denn mit deinem Freund diesbezüglich vereinbart?
Habt ihr da etwas schriftlich gemacht oder eine zumindest mündlich etwas vereinbart?
In Deutschland gelten auch mündliche Verträge.
Frag' bei einem Anwalt nach. Hoffentlich hast Du draus gelernt!?