Ware angeblich beschädigt retourniert. Was tun?
Hallo liebe Benutzer,
ich habe ein Recht kostspieliges Problem. Folgendes:
Vor kurzem bestellte ich Beinschutz für mein Pferd (im Wert von fast 200€) und probierte diesen am Pferd an. Dabei achtete ich extra darauf, dass dieser unbeschädigt bleibt (legte vorher Folie ums Pferdebein). Leider war der Beinschutz zu groß für mein Pferd. Und damit nahm das Schlamassel seinen Lauf:
Ich retournierte die Ware mit dem Rücksendegrund ‚falsche Größe‘ und erhielt wenige Tage darauf die Meldung, dass die Ware beschädigt und verschmutzt sei und man sie deshalb nicht erstatten könne.
Bei vorheriger Beschädigung hätte ich dies umgehend mitteilen müssen. Habe ich natürlich nicht gemacht, da mE keine Beschädigung etc. vorhanden war.
Daraufhin wurden mir Bilder von der angeblichen Beschädigung geschickt. Diese zeigten eine minimale Aufrauhung des Stoffes durch den Klettverschluss (dieser würde aber bereits verschlossen zu mir gesendet!)
Dazu muss ich sagen, dass ich die Zahlung über Klarna pausiert habe, d.h. noch nichts gezahlt habe.
Nach längerem Hin und Her wende ich mich nun an euch:
Was kann ich nun machen? Wer steht in der Beweispflicht?
Ich bin mit meinem Latein am Ende.
Hoffentlich wisst ihr noch nützliche Tipps! 😅
2 Antworten
Meines Eraachtens – allerdings als nicht Fachmann – liegt die Beweispflicht beim Händler… deshalb öffnen diverse Versandfirmen ihre Retouren-Pakete soweit ich weiß mittlerweile unter Kameraüberwachung, um direkt festhalten zu können, dass ein Produkt möglicherweise beschädigt dem Paket entnommen wurde.
Darüber hinaus hast du doch das Paket bestimmt mit einer Freundin zusammen gepackt, die bezeugen könnte, dass das Produkt unbeschädigt eingetütet wurde für den Rückversand?!
Als letztes bleibt noch zu sagen, dass sie dir zumindest nicht den kompletten Preis berechnen können, falls du dich denn doch darauf einlässt einen Schadensersatz leisten zu wollen… Man darf dir allerhöchstens eine Wertminderung berechnen, die das Geschäft erleidet, weil sie das Produkt möglicherweise nur als B Ware weiterverkaufen können. Insgesamt hast du ja im Versandhandel ein 14-tägiges Rückgaberecht, was darauf beruht, dass du dir das Produkt natürlich zu Hause erst einmal anschauen können sollst und wie im Ladengeschäft für oder gegen den Kauf entscheiden kannst. Es zählt halt auch ein Anprobieren dazu, beim Schuh, wie auch beim Beinschutz des Pferdes. Klar, du darfst mit einem Schuh auch nicht einen Spaziergang machen und ihn dann zurückschicken, aber auf deinen Fall übertragen hast du das ganze ja vermutlich auch nicht mit dem Beinschutz getan. Ein vorsichtiges Anprobieren muss auf jeden Fall möglich sein.
Die versuchen halt ihre Retouren möglichst niedrig zu halten, weil die Kosten verursachen, und dir jetzt zwangsweise irgendwas zu verkaufen. Ich würde mich nicht darauf einlassen und das aussitzen. Sprich mal mit deiner Freundin darüber…
T3Fahrer
Ich würde nur zumindest in deiner E-Mail an den Händler explizit betonen, dass es ein Entgegenkommen deinerseits ist und du damit nicht eingestehst, dass du Ware angeblich beschädigt/benutzt zurück geschickt hättest. Nicht, dass der Händler versucht anhand deines Zugeständnis es dir in die Schuhe zu schieben, du hättest zugegeben einen beschädigten/gebrauchten Artikel zurückgeschickt zu haben um dann womöglich gar auf einem Rechtsweg oder sonst wie an das komplette Geld von dir zu kommen…
Da steht jetzt Aussage gegen Aussage. Das könnte eigentlich nur durch ein Gericht entschieden werden. Allerdings würde die Klage wohl wegen Aussichtslosigkeit gar nicht angenommen.
Hast du vielleicht dennoch einen Vorschlag? 😅
Vielen Dank für deine Antwort :D
ja ich habe den Beinschutz nur anprobiert und direkt am Tag darauf zurückgeschickt. Ich denke ich versuche mich auf eine kleine Wertminderung mit dem Händler zu einigen.
Dieser bekommt aber für seine patzigen Antworten auf jeden Fall eine schlechte Bewertung!