Was tun wenn Fahrrad auf Firmengelände beschädigt?

2 Antworten

Wenn du von jemandem Schadenersatz forderst, musst du zunächst den Schaden beweisen. Wie dieser Beweis aussehen muss, steht auf einem anderen Blatt.

Die Beweislast hast zunächst also du als Geschädigter.

Der Rest ist eine Angelegenheit, die von den individuellen und konkreten Umständen abhängt.

Ankrexi 
Beitragsersteller
 15.07.2020, 05:57

Es geht nicht um Schadensersatz. Die Frage ist wer im 'Falle...' zu haften hat. Es müsste eigentlich logisch sein, dass man auf einem Firmenparkplatz für die Unversehrtheit der dort abgestellten Fahrzeuge zu sorgen hat, oder etwa nicht?

verreisterNutzer  15.07.2020, 07:56
@Ankrexi

Du scheinst den Unterschied zwischen Haftung und Schadensersatz nicht zu kennen.... Es gibt nämlich keinen. Haftung ist lediglich weitreichender und schließt Schadensersatzpflicht mit ein. Deshalb heißt es ja auch Haftpflichtversicherung und nicht Schadensersatzversicherung, obwohl das ebenso richtig wäre.

BBPB21  15.07.2020, 10:55
@Ankrexi

Nur gegen Schäden die durch Firmeneigentum entstehen.

Fährt der Kollege dagegen, haftet natürlich der Kollege.

Ankrexi 
Beitragsersteller
 15.07.2020, 05:49

Gilt auf Firmengelände keine Aufsichtspflicht?

SirKermit  15.07.2020, 07:32
@Ankrexi

Es gibt eine Verkehrssicherungspflicht seitens des Unternehmens: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitgeberhaftung-bei-beschaedigung-eines-pkw-auf-betriebsgelaende_76_403456.html

Sollte der nicht dieser nachgekommen sein, dann kann man über Schadenersatz reden. Ansonsten: https://www.frag-einen-anwalt.de/Schaden-an-Privatauto-auf-Firmenparkplatz--f266724.html

"Danach hat der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht das berechtigterweise in den Betrieb eingebrachte Arbeitnehmereigentum in gewissem Umfang vor Verlust und Beschädigung zu schützen. Stellt der Arbeitgeber einen Firmenparkplatz zur Verfügung, so hat er für dessen Verkehrssicherheit zu sorgen. Er hat die durch Benutzung des Parkplatzes drohenden Gefahren für die rechtmäßig abgestellten Fahrzeuge seiner Arbeitgeber auf ein zumutbares Mindestmaß zurückzuführen. So muss der Arbeitgeber den Parkplatz z.B. unter Umständen durch einen Zaun vor dem unbefugten Eindringen Dritter schützen. "

Es kommt somit auf die konkreten Umstände deine Situation an, eine generelle Aufsichtspflicht gibt es nicht, ebenso gibt es keine Pflicht für ein Unternehmen, Parkplatz für die privaten Fahrzeuge zu ermöglichen.

Der Schädiger haftet hier.

Ist der nicht ausfindig zu machen, dann ist das persönliches Pech.