Was tun wenn Fahrrad auf Firmengelände beschädigt?
Wenn ein Fahrrad auf einem Firmenparkplatz beschädigt wird, wer hat dann für den jeweiligen Grad des Schadens zu haften und muss hier eine Beweispflicht zum Tragen kommen sprich muss man immer ein Foto / Video machen damit bewiesen ist, dass man das Fahrrad in 'unbeschädigtem' Zustand auf dem Firmen Parkplatz abgestellt hat?
2 Antworten
Wenn du von jemandem Schadenersatz forderst, musst du zunächst den Schaden beweisen. Wie dieser Beweis aussehen muss, steht auf einem anderen Blatt.
Die Beweislast hast zunächst also du als Geschädigter.
Der Rest ist eine Angelegenheit, die von den individuellen und konkreten Umständen abhängt.
Du scheinst den Unterschied zwischen Haftung und Schadensersatz nicht zu kennen.... Es gibt nämlich keinen. Haftung ist lediglich weitreichender und schließt Schadensersatzpflicht mit ein. Deshalb heißt es ja auch Haftpflichtversicherung und nicht Schadensersatzversicherung, obwohl das ebenso richtig wäre.
Nur gegen Schäden die durch Firmeneigentum entstehen.
Fährt der Kollege dagegen, haftet natürlich der Kollege.
Gilt auf Firmengelände keine Aufsichtspflicht?
Es gibt eine Verkehrssicherungspflicht seitens des Unternehmens: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitgeberhaftung-bei-beschaedigung-eines-pkw-auf-betriebsgelaende_76_403456.html
Sollte der nicht dieser nachgekommen sein, dann kann man über Schadenersatz reden. Ansonsten: https://www.frag-einen-anwalt.de/Schaden-an-Privatauto-auf-Firmenparkplatz--f266724.html
"Danach hat der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht das berechtigterweise in den Betrieb eingebrachte Arbeitnehmereigentum in gewissem Umfang vor Verlust und Beschädigung zu schützen. Stellt der Arbeitgeber einen Firmenparkplatz zur Verfügung, so hat er für dessen Verkehrssicherheit zu sorgen. Er hat die durch Benutzung des Parkplatzes drohenden Gefahren für die rechtmäßig abgestellten Fahrzeuge seiner Arbeitgeber auf ein zumutbares Mindestmaß zurückzuführen. So muss der Arbeitgeber den Parkplatz z.B. unter Umständen durch einen Zaun vor dem unbefugten Eindringen Dritter schützen. "
Es kommt somit auf die konkreten Umstände deine Situation an, eine generelle Aufsichtspflicht gibt es nicht, ebenso gibt es keine Pflicht für ein Unternehmen, Parkplatz für die privaten Fahrzeuge zu ermöglichen.
Der Schädiger haftet hier.
Ist der nicht ausfindig zu machen, dann ist das persönliches Pech.
Es geht nicht um Schadensersatz. Die Frage ist wer im 'Falle...' zu haften hat. Es müsste eigentlich logisch sein, dass man auf einem Firmenparkplatz für die Unversehrtheit der dort abgestellten Fahrzeuge zu sorgen hat, oder etwa nicht?