Wann wird man den Haftrichter vorgeführt?
Wenn man eine Straftat begeht und Verhaftetet wird, wie viel Zeit vergeht von der Verhaftung bis man den Haftrichter vorgeführt wird, der dann einen Verurteilt. Wie viel Zeit vergeht dann von der Verurteilung bis zum Haftantritt.
3 Antworten
Die Vorführung zum Haftrichter kann direkt nach Verhaftung, aber auch erst nach der Aufnahme in der U-Haft passieren. Ist der Verhaftete bereits in U-Haft, dann ist die Vorführung innerhalb der nächsten 24 Stunden. Hier trifft der Haftrichter die Entscheidung, ob der Häftling weiter in U-Haft verbleibt, oder gegen Auflagen freikommt.
Dem Haftrichter musst du innerhalb von 24 Stunden nach Festnahme vorgeführt werden. Ein Haftrichter entscheidet nur, ob man in Untersuchungshaft kommt oder, evtl. gegen Auflagen, auf freien Fuß kommt.
Die Anordnung zur Untersuchungshaft, ist immer nur 6 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Zeit, muss ein Haftrichter erneut entscheiden.
Wann es dann zur Verhandlung kommt, ist unterschiedlich und liegt am Ermittlungsaufwand und den Gerichtskapazitäten. Da kann locker ein Jahr und mehr vergehen.
Antritt zur Haft bekommen nur Verurteilte, die nicht schon in U-Haft sitzen. Das Urteil muss rechtskräftig sein.
Die Vorführung beim Haftrichter erfolgt meist nach einem Tag, ob Untersuchungshaft angeordnet wird und ob man sofort in ein Untersuchungsgefängnis untergebracht wird. Eine Verurteilung erfolgt erst nach der Gerichtsverhandlung, die meist erst nach Wochen erfolgt. Nach Urteil entscheidet sich dann, ob der Verurteilte weiterhin in Haft bleiben muß und wie lange, bei Freispruch wird er sofort entlassen.