Wenn man theoretisch als Minderjähriger eine Straftat begeht, aber als Erwachsener erst gefasst wird, wird man dann nach Jugendrecht bestraft?
Also z.B. man macht irgendwas mit beispielsweise 15 oder so, wird aber erst mit 25 gefasst und dann verurteilt. Also nehmen wir an irgendwas, was noch nicht verjährt ist.. kriegt man dann die Strafe nach dem Jugendgesetz oder wie das heißt?
Keine Ahnung, interessiert mich gerade nur, ich guck zu viele Krimis xD
5 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja, kommt auch häufiger vor.
Entscheidend ist das Alter zum Tatzeitpunkt. 14 bis 17 Jahre alt Jugendstrafrecht, 18 bis 20 wahrscheinlich Jugendstrafrecht (kommt auf den Reifezustand zum Tatzeitpunkt an).
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Ja, nach dem Jugendgerichtsgesetz, es zählt immer das Alter bei der Begehung der Tat, nicht das Alter, wo der Täter ergriffen wird.
ja so ist es
Ja, kriegt man.