wann wird der Schlüssel übergeben

5 Antworten

Um zu verhindern, dass er ohne Dein Beisein in die Wohnung geht, kannst Du erst mal die Schlösser auswechseln. Dies musst Du ihm allerdings auch mitteilen.

Wenn er dann Sachen aus dem Haus holen will, muss er einen Termin mit Dir ausmachen.

Auf Übergabe der Schlüssel würde ich verzichten, er kann ja inzwischen Nachschlüssel angefertigt haben.

Er darf das Haus ohne deine Einwilligung nicht mehr betreten.

Hier ein Auszug aus dem Link:

Nachdem ein Ehegatte ausgezogen ist, darf er ohne Zustimmung des anderen Ehegatten die Wohnung nicht mehr betreten. Das gilt auch dann, wenn der ausgezogene Ehegatte (Mit-)Eigentümer oder (Mit-)Mieter der Wohnung ist.

Beispiel: Die Eheleute M und F haben sich getrennt. Sie sind gemeinsam Miteigentümer eines Hauses, in welchem nach der Trennung allein die Ehefrau wohnt. M hat sich eine eigene kleine Wohnung gesucht. Ab und zu betritt er unangemeldet das Haus, wozu er sich berechtigt fühlt, "weil ihm ja schließlich "das halbe Haus gehört". Das darf er aber nicht. Indem er ausgezogen ist, hat er freiwillig seiner Frau den Alleinbesitz des Hauses überlassen. Er darf das Haus daher nur in Absprache mit seiner Frau betreten. Hält er sich nicht daran, dann darf die Frau die Schlösser austauschen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Situation ewig so anhält und die Frau unbegrenzt in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben könnte. Nach Ablauf des Trennungsjahres, spätestens mit Einreichung des Scheidungsantrags, kann jeder Ehegatte verlangen, dass eine Neuregelung stattfindet. Eine solche Neuregelung kann z.B. darin bestehen, dass das Haus verkauft wird, oder dass ein Ehegatte die Eigentumshälfte des anderen Ehegatten übernimmt, oder dass das Haus an einen Dritten vermietet wird.

http://www.mein-recht.de/werinderwohnung.htm

Wechsel das Schloß so bald als möglich aus, es ist dein Recht

LG :)

Dein Mann hat ja witzige Vorstellungen...ich war in der gleichen Situation vor ca.3 Jahren.

Lt. Gesetz kann Du das Schloss auswechseln, wenn Dein Mann 48 Stunden das Haus nicht betreten hat, aber es gibt auch hier, wie immer, einige Gesetzeslücken. Daher ist es ratsam, über Deinen Anwalt eine Frist setzen zu lassen. Den Schluessel kann er keinesfalls behalten! Erkläre Deinem RAe welch psychischem Stress zu ausgesetzt bist und hole Dir ggf. eine einstweilige Verfuegung, manchmal geht es leider nicht anders.

Viel Gueck!!!!

Pascal10  24.06.2011, 20:53

Noch ein weiterer Tipp u.auch eine Warnung unter dem Motto kaum zu glauben aber wahr: Zieht Dein Mann in eine weitere mindere Immobilie oder eine Mietwohnung, wird für Euer Haus ein Mietspiegel errechnet, Du musst dann Deinem Mann einen Mietausgleich zahlen, dass ist gesetzlich verankert!!! beeile Dich mit allen Angelegenheiten rund ums Haus, solange er im Grundbuch steht, zahlst Du diesen Mietausgleich!!!!

Er könnte ja mit dir einen termin ausmachen, wann er die Sachen holt, damit du ihm dan zugang gewähren kannst.

Bau ein neuen Türschloß Zylinder ein und Diskutiere später mit ihm wann er das Haus betreten darf und wann nicht.