Verjährung bei Hundesteuer
Habe Post von der Stadtkasse bekommen,das ich die Hundesteuer trotz Rechnung nicht bezahlt haben soll.Da ich damals zu der Zeit total den Überblick über meine sämtlichen Rechnungen und Zahlungen verloren hatte,kann ich noch nicht mal sagen,ob sie Recht haben.Aber Sie wollen jetzt die Steuern von 2005,2oo6 und 2007.Seit der Zeit hat sich nie einer gemeldet und ich habe immer noch Hunde,deren Steuern ich bis dito diesen Jahres auch bezahlt habe.Habe in meinen Unterlagen schon gesucht,aber durch einen Umzug auch viel vernichtet.Natürlich nichts gefunden,kann also nichts beweisen.
5 Antworten
Ist alles verjährt, wenn Du die Bescheide vor 2008 bekommen hast und weder Stundung noch Aussetzung der Vollziehung beantragt hast. Die Frist beträgt 5 Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Zahlung fällig wurde.
"Steuern von 2005,2oo6 und 2007"
Also da dürfte inzwischen Verjährung eingetreten sein. Schreibe an den Gemeinde/ Stadt und teile Ihnen mit, du hälst die Forderung für verjährt und sie mögen dir mitteilen, auf welcher Basis sie das für nicht verjährt halten. Die Verjährungsfrist beträgt grds. 5 Jahre nach § 228 AO. Die Kommune muss aber auch belegen, dass sie eine entsprechenden Bescheid überhaupt zugestellt hat.
Das kannst du ganz höflich nachfragen.
da dürfte inzwischen Verjährung eingetreten sein
Oder auch nicht. Wenn die Stadtkasse ein bißchen aufgepasst hat, dann wurde die Verjährung unterbrochen. Im Steuerrecht ist das relativ einfach. § 231 AO:
Da ich damals zu der Zeit total den Überblick über meine sämtlichen Rechnungen und Zahlungen verloren hatte,kann ich noch nicht mal sagen,ob sie Recht haben.
Guck doch einfach in Deine Bankauszüge (oder falls vorhanden Onlinebanking) oder frag alternativ bei Deiner Bank nach.
Also ich kenne es so das bei einer versicherung fehler nach 3 Jahre verjähren (auch bei der Auto steuer) also evtl. auch bei der Tiersteuer? Genau kann ich es dir leider nicht sagen
Was hat eine Versicherung mit der Kfz-Steuer zu tun ( wenn du nicht grad in Österreich lebst)?
Für die Verjährungsfristen von Steuern ist die Abgabenordnung oder das spezifische Steuergesetz maßgeblich.
kann also nichts beweisen.
Das ist schlecht.