Ab wann gilt Tierquälerrei als verjährt?

13 Antworten

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Die Verjährungsfrist für gerichtlich strafbare Tierquälerei beträgt drei Jahre

Ateee 
Beitragsersteller
 27.08.2010, 09:55

Quelle?

Rumpelstilchen  27.08.2010, 09:57
@Ateee

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html#BJNR012770972BJNE005005377

Da muss ich sagen, du hast doch bereits Stellung genommen. Du machst dir darüber Gedanken, jetzt musst du nur noch auf dein Herz hören. Egal ob Tier oder Mensch: man schaut nicht weg und lässt eine Kreatur leiden. Mein Rat: haben diese Leute noch Tiere und weisst du sicher, dass diese gequält werden, dann melde das den Tierschutzleuten. Schau nicht zu, bedenke, welche unsagbaren Schmerzen die armen Dinger vielleicht erleiden müssen. Haben diese Leute keine Tiere mehr, dann vergiss es, denn du kannst da nicht mehr helfen. Aber brich auf jeden Fall jeden Kontakt mit solchen Menschen ab, die sind zu jeder Kreatur so - ihr Ruf wird dann auch auf dich abfärben. So auf die Art: der und der geben sich mit diesen fiesen Tierquälern ab und gleich und gleich gesellt sich gern...dein Ruf ist ruiniert und lässt sich nie wieder herstellen.. ;-(

Wohin du dich wenden kannst, hängt auch stark davon ab, was vorgefallen ist - von was für Taten weißt du denn 100%ig?

Friehof des Hauses? Hatter die Oma da auch verscharrt? Das ist verboten.

mullemaeuschen  27.08.2010, 09:58

Haustiere völlig unangemessen.

Der Schweiger ist nicht besser als der Täter.

Ateee 
Beitragsersteller
 27.08.2010, 11:53

Ich esse Tiere, insofern fühle ich mich auch nicht schuldig, weder besser noch schlechter, ich bin ich und PUNKT!

BillyBoo  27.08.2010, 14:26
@Ateee

Was fragst Du dann so doof?