Ab wann gilt Tierquälerrei als verjährt?
Ich weiß aus verlässlicher Quelle, dass der Garten eines Bekannten zu Recht den Titel, Friedhof der Haustiere verdient hätte.
Nun, ich möchte ihn nicht anzeigen, ich möchte nur eine konkrete Basis haben, deswegen frage ich ganz spontan.
Mache ich mich strafbar, aufgrund der Tatsache, dass ich davon weiß und es nicht melde?
Teee
13 Antworten
Die Verjährungsfrist für gerichtlich strafbare Tierquälerei beträgt drei Jahre
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html#BJNR012770972BJNE005005377
Da muss ich sagen, du hast doch bereits Stellung genommen. Du machst dir darüber Gedanken, jetzt musst du nur noch auf dein Herz hören. Egal ob Tier oder Mensch: man schaut nicht weg und lässt eine Kreatur leiden. Mein Rat: haben diese Leute noch Tiere und weisst du sicher, dass diese gequält werden, dann melde das den Tierschutzleuten. Schau nicht zu, bedenke, welche unsagbaren Schmerzen die armen Dinger vielleicht erleiden müssen. Haben diese Leute keine Tiere mehr, dann vergiss es, denn du kannst da nicht mehr helfen. Aber brich auf jeden Fall jeden Kontakt mit solchen Menschen ab, die sind zu jeder Kreatur so - ihr Ruf wird dann auch auf dich abfärben. So auf die Art: der und der geben sich mit diesen fiesen Tierquälern ab und gleich und gleich gesellt sich gern...dein Ruf ist ruiniert und lässt sich nie wieder herstellen.. ;-(
Wohin du dich wenden kannst, hängt auch stark davon ab, was vorgefallen ist - von was für Taten weißt du denn 100%ig?
Friehof des Hauses? Hatter die Oma da auch verscharrt? Das ist verboten.
Haustiere völlig unangemessen.
Der Schweiger ist nicht besser als der Täter.
Ich esse Tiere, insofern fühle ich mich auch nicht schuldig, weder besser noch schlechter, ich bin ich und PUNKT!
Was fragst Du dann so doof?
Quelle?