Wann verjähren Abwassergebühren
Unsere Gemeinde hat es seit 2009 übersehen, uns Abwasserverbrauchsgebühren in Rechnung zu stellen... Ist mir nicht aufgefallen und der Gemeinde jetzt... Für welchen Zeitraum können denn die Gebühren verlangt werden? Ich denke ein Teil davon sollte bereits verjährt sein, oder?
2 Antworten
wenn vorher keine Rechnung gestellt wurde und nur der urpsrüngliche Zählerstand bekannt war, dann hast du Pech, da du es nicht nachweisen kannst, dass du es nicht alleine in den letzten 3 Jahren verbraucht hast. Also ist nichts verjährt
Wie gesagt, die jährliche Bezugsmenge steht fest und kann nachgewiesen werden.
ich habe hier allerdings die Jahresabrechnung des Wasserversorgers und das dient als Basis... Somit kann ich es ja doch nachweisen :-) Was ja genügen sollte, oder?
.. die haben doch die gleichen Spielregeln wie die Strom- und Gasversorger und somit in drei Jahren ab Zugang der Rechnung beginnend am 01.01. des nächsten Jahres.
Das bräuchte man auch nicht nachzuweisen, weil es absolut weltfremd ist, anzunehmen, man habe 2 Jahre lang gar kein Wasser verbraucht und im 3. Jahr eine Menge, die für 3 Jahre genügt. Kein Gericht würde einer solchen Argumentation folgen. Tatsächlich würde der Verbrauch geschätzt werden. Sofern keine weiteren Anhaltspunkte für die Schätzung vorliegen, würde dazu der Gesamtverbrauch der drei betroffenen Jahre gleichmäßig auf diese aufgeteilt werden.