Wann verjähren Abwassergebühren

2 Antworten

wenn vorher keine Rechnung gestellt wurde und nur der urpsrüngliche Zählerstand bekannt war, dann hast du Pech, da du es nicht nachweisen kannst, dass du es nicht alleine in den letzten 3 Jahren verbraucht hast. Also ist nichts verjährt


JotEs  25.04.2015, 08:49

da du es nicht nachweisen kannst, dass du es nicht alleine in den letzten 3 Jahren verbraucht hast.

Das bräuchte man auch nicht nachzuweisen, weil es absolut weltfremd ist, anzunehmen, man habe 2 Jahre lang gar kein Wasser verbraucht und im 3. Jahr eine Menge, die für 3 Jahre genügt. Kein Gericht würde einer solchen Argumentation folgen. Tatsächlich würde der Verbrauch geschätzt werden. Sofern keine weiteren Anhaltspunkte für die Schätzung vorliegen, würde dazu der Gesamtverbrauch der drei betroffenen Jahre gleichmäßig auf diese aufgeteilt werden.


grisu321 
Beitragsersteller
 25.04.2015, 09:17
@JotEs

Wie gesagt, die jährliche Bezugsmenge steht fest und kann nachgewiesen werden.

grisu321 
Beitragsersteller
 24.04.2015, 20:13

ich habe hier allerdings die Jahresabrechnung des Wasserversorgers und das dient als Basis... Somit kann ich es ja doch nachweisen :-) Was ja genügen sollte, oder?

.. die haben doch die gleichen Spielregeln wie die Strom- und Gasversorger und somit in drei Jahren ab Zugang der Rechnung beginnend am 01.01. des nächsten Jahres.