Wann verjähren Abrechnungen Heiz- und Kaltwasserkosten durch Hausverwaltung?
Ich hatte im April 2012 für den Nutzungszeitraum 01.01.2011-17.05.2011 von der Hausverwaltung eine Abrechnung für Heizkosten und Kaltwasser erhalten. Dieser Abrechnung habe ich widersprochen und nicht bezahlt. Seit dieser Zeit habe ich von der Hausverwaltung über diesen Vorgang nicht mehr gehört. Heute erhielt ich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014. Auf dieser Abrechnung werden wieder die Kosten für den Nutzungszeitraum 01.01.2011-17.05.2011 in Rechnung gestellt. Sind diese Kosten nicht seit dem 01.01.2015 verjährt? Der Grund des damaligen Widerspruches war folgender: Das Has befand sich noch in der Bauphase. Das Haus wurde erst am 18.05.2011 von uns offiziell übernommen. Zu diesem Zeitpunkt wurden alle aktuellen Zählerstände protokolliert und der Hausverwaltung zur Abrechnung zur Verfügung gestellt. Der Bauträger wiegert sich die vor der Übernahme entstandenen Kosten (Heizung, Kaltwasser) zu übernehmen.
3 Antworten
Stichtag bei Verährungen ist immer der 31.12. egal wann in dem Jahr die Rg gestellt wurde. Dann 3 Jahre.
Wenn die Rechnung 04/2012 datiert ist müsste diese zum 31.12.2015 meine ich verjähren.
Die Kosten für den Zeitraum 01.01.2011-17.05.2011 können durch den Vermieter bis zum 16.5.2012 geltend gemacht werden.
Danach gilt eine 3-jährige Verjährungsfrist - diese endet am 31.12.2015.
Die Abrechnung 2011 ist Dir 2012 zugegangen. Also binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Damit fristgerecht.
Forderungen aus 2012 verjähren erst am 1.1.2016. Bis 31.12.2015 hat der Vermieter noch Zeit Mahnbescheid zu erlassen.