Rechnung per E-Mail übersehen und jetzt soll ich Inkasso-Unternehmens-Gebühren zahlen

6 Antworten

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Ich habe 3 Jahre in einem großen Inkassounternehmen gearbeitet

50 € Gebühren für die 10 € Forderung ist zwar "rechtens" allerdings nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

Hier wird anscheinend auf Unkenntnis gehofft

Mein Tipp :

1

Ignoriere dieses 1 Inkassoschreiben zunächst und überweise unangekündigt 12,50€ direkt auf das Konto des Gläubigers (nicht aufs Inkassokonto) Mit dem Zusatz im Überweisungsträger : Nur Hauptforderung

2

Warte auf das nächste Inkassoschreiben ...und :

3

Weise die Forderung schriftlich vollumfänglich zurück ! Etwa so ::

....Sehr geehrtes Inkasso team, ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und verweise auf den Klageweg Weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden zu keiner Zahlun führen Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden Ich untersage ebenfalls die telefonische Kontaktaufnahme ....

Schläft aufgrund der Inkassounfreundlichen rechtsprechung ein bzw wird nach 2 oder 3 Briefen ausgebucht

Miss123  06.02.2014, 19:30

Mir ist nun nahezu das gleiche widerfahren-wie ist es bei dir ausgegangen?

Ich soll für ursprünglich 16€ nun 100€ zahlen; habe nie einen Brief bekommen, lediglich Mails, die untergegangen sind. Da ich erst 18 bin, ist mir etwas bange, was Gerichtsverfahren oder Schufaeinträge angeht..

Wäre lieb, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.. Als ich das vorhin als separate Frage erstellt habe, sagten alle, zahl dem Inkassobüro das Geld?!

Ich gehe mal davon aus, dass die Hauptforderung bereits länger dagelegen ist. Um eine Forderung und wenn es nur 10,- € sind, müssen so weit mir bekannt durch einen Mahn/ Vollstreckungsbescheid geltend gemacht werden. Ausnahmen gibt es nur bei den Krankenkassen oder Finanzämtern. 50,- Euro auf einer Forderung von 10, - € ist eindeutig Wucher oder gar Abzocke. Überlege sehr genau ob nicht in der Ecke eine übersehene Vollstreckung liegt. In diesem Fall würde ich bei der Verbraucherzentrale oder ähnliche anrufen und um Rat fragen. Sollte sowas nicht dasein, bezahl die 10 € t und gut ist. Ohne Titel kann und darf auch kein Inkasso ihre Arbeit aufnehmen. Ob eine E-Mail als Brief zu werten ist , kann so einfach auch nicht beantwortet werden, wir aber immer üblicher. Meine Rechnungen, sei es Telefon, Homepage, Strom etc. kommen regelmäßig als Mail, weil so vereinbart.

propag 
Beitragsersteller
 12.04.2012, 17:13

Ja, bei immerwiederkehrenden Rechnungen ist das ja kein Problem. Aber so eine Einzelfallsache, wo E-Mails untergehen, die E-Mail hat noch nichtmal den Betreff "Mahnung" oder "Rechnung" oder "zu zahlen". Woher ich das weiss, weil ich grad wie ein verückter nach der E-Mail suche und sie nicht finde.

ich werde der Inkassofirma mitteilen, dass ich die Hauptforderung liebend gern bezahlen werde und für ihre aufgetretenen Kosten und Porto in Höhe von 10 € aufkommen werde und das damit die Sache für mich gegessen ist.

Ich denke 100% Gebühren ist mehr als fair und das mache ich nur weil ich damit Ruhe haben will.

Hier genau nachlesen: http://www.schuldenfrust.de/Inkassogeb.pdf

Rechnungen per E-Mail sind üblich. 1&1/ GMX/ Ebay etc. machen das doch auch!

Eine Rechnung per E-Mail ist ausgesprochen fragwürdig. Derjenige, der die Rechnung stellt, kann so gar keinen Nachweis erbringen, dass die Rechnung jemals angekommen ist. Das könnte höchstens dann sein, wenn bei Annahme der Mail eine Bestätigungsabfrage erfolgt ist und eine Bestätigung ausgegeben wurde.

Inkassobüros machen gern das schnelle Geld und stellen gern auch entsprechende Forderungen.

Langer Rede kurzer Sinn, ich würde um einen Nachweis über den Eingang einer Rechnung bei Dir verlangen und meine Bereitschaft kund tun die Rechnung dem Ersteller der Rechnung zu zahlen - und das auch tun, weil Du ja nun Kenntnis von der Rechnung hast. Auf ein Inkassoverfahren würde ich mich nicht einlassen.

Solltest Du einen Mahnbescheid bekommen, musst Du fristegerecht widersprechen, weil er ohne Widerspruch gültig ist, auch wenn Du im Recht bist.

PS: Ich habe heute eine Nachfrage bekommen, ob eine Rechnung per Mail bei mir eingegangen ist, wobei ich aber dennoch die "richtige Rechnung" noch per Post bekomme und erst dann bezahlen muss, wenn sie bei mir eingegangen ist.

berni01  12.04.2012, 16:48

Seit wann sind Rechnungen per E-Mail fragwürdig? Aber eine Rechnung per Brief lässt sich nachweisen?

Ebay, 1&1, GMX etc. machen das seit Jahren. Willst Du jetzt behaupten, alle diese Firmen verhalten sich rechtswidrig??

Kuno33  27.04.2016, 11:12
@berni01

Hallo Berni01!

Es ist nicht rechtswidrig nicht einmal fragwürdig Rechnungen per Mail zu schicken, aber es fehlt der Nachweis, dass eine Rechnung geschrieben wurde. Beim Brief ohne Einschreibeverfahren mit Rückschein gilt letztlich das Gleiche.

Dass 1&1, GMX und andere so verfahren. ändert doch gar nichts. Ein unsicheres Verfahren wird doch nicht dadurch sicher, dass renommierte Unternehmen es machen. Als Freiberufler verschicke ich meine Nachrichten per Mail und Brief, bin mir aber klar darüber, dass ich letztlich nicht nachweisen kann, was ich verschickt habe.

Nicht Bezahlen ,denn Rechnungen müsse an deine Adresse Geschickt werden.Auch eine Mahnung hätte man Schicken mussten.Bezahl den Rest an die Firma und Fertig.

kevin1905  15.04.2012, 18:06

Mahnungen zu schicken ist kein Muss, nach 30 Tagen gerät man automatisch in Verzug und Zinsen werden fällig.

whiteTree  17.04.2012, 15:56
@kevin1905

Aber ein Verbraucher nur, wenn er ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.