Das erste mal bei klauen erwischt.. Folgen?

12 Antworten

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Hallo,

ich geh mal davon aus, dass Anzeige gegen dich erstattet wurde, daher wurden deine Personalien notiert. In diesem Fall bist du Beschuldigter in einem Strafverfahren, das heißt du hast das Recht dich zur Sache zu äußern, also erhälst du dementsprechend auch Post von den Kollegen.

Da es sich aber um einen Erstverstoß handelt und der Wert zudem geringfügig war, wird die Anzeige mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt werden.

Dennoch sollte sowas nicht mehr vorkommen, da es dann ja nicht mehr deine Ersttat ist...

SanoJ1234 
Beitragsersteller
 24.02.2016, 15:18

Was steht denn in der post? 

Und meine eltern werden es auch erfahren oder?

Dommie1306  24.02.2016, 16:49
@SanoJ1234

Da du minderjährig bist, müssen deine Eltern informiert werden. In dem Brief steht ungefähr folgendes: "Sehr geehrter Herr SanoJ, Sie sind Beschuldigter eines Diebstahls. Das hier sind Ihre Rechte. Wollen Sie was zur Sache sagen?"

Aber wie schon gesagt, wegen den strafrechtlichen Konsequenzen musst du dir keine Sorgen machen...

Dennoch würde ich mit deinen Eltern drüber reden, ist so vermutlich besser, als wenn sie es von den Kollegen erfahren :-/

SanoJ1234 
Beitragsersteller
 24.02.2016, 19:25
@Dommie1306

Muss ich den das zeigen?

Oder kann ich das auch verheimlichen?👀

Dommie1306  25.02.2016, 07:45
@SanoJ1234

Deine Eltern MÜSSEN von den Kollegen benachrichtigt werden, wenn du Gegenstand einer Ermittlung bist, da du minderjährig bist. Also wirds schwer mit dem verheimlichen...

SanoJ1234 
Beitragsersteller
 25.02.2016, 16:01
@Dommie1306

Würde der brief an meine eltern geschickt werden oder an mich?

Dommie1306  25.02.2016, 16:34
@SanoJ1234

Puh lass mich mal nachdenken, ist schon ne zeitlang her, dass ich einen Minderjährigen Täter hatte...

Also unter Vorbehalt glaub ich, wir schicken den an die Eltern... 

Theoretisch kannst du eine anzeige bekommen,aber weil der wert so gering ist kann es sein dass auf eine anzeige verzichtet wird

dieMasterin  23.02.2016, 21:16

ja ganz ehrlicj .kann mal passieren :) nur nicht nochmal. mach dir jetzt nicht so ne grosse angst

SanoJ1234 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 21:17
@dieMasterin

Ok mache ich. Ich habe mir sogar danach so dolle vor den Kopf geschlagen, dass ich jetzt eine beule habe..

dieMasterin  23.02.2016, 21:09

mal ne andere frage. warum klaut man was dass eh nur 1,70 kostet? xD

SanoJ1234 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 21:10
@dieMasterin

Ich weiß es nicht..... Ich fühle mich so lächerlich und peinlich. Eigentlich bin ich gut erzogen. Was heißt eigentlich ich bin gut erzogen warum ich das gemacht habe weiß ich nicht. Ich habe einfach nicht nachgedahct

dieMasterin  23.02.2016, 21:07

ja aber nur weil sie den namen aufgeschrieben hat muss es nicht heissen dass sie auch wirklich eine anzeige gestellt hat und ich glaube bis 5 eueo warenwert wird dem eh nucht nachgegangen

SanoJ1234 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 21:09
@dieMasterin

Danke für die kommentare!! 

Ihr macht mir mut.

Niklas  23.02.2016, 21:02

Der Diebstahl einer geringwertigen Sache ist nach § 248 a StGBein Antragsdelikt und bedarf zur weiteren Verfolgung eines Strafantrages durch das Opfer.

Wenn du Glück hast, kommst du vielleicht mit einer Verwarnung davon.

SanoJ1234 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 21:03
@Niklas

Jetzt im ernst? Bekomme ich trotzdem eine anzeige oder einen brief?

Furzer  23.02.2016, 21:05
@SanoJ1234

Anzeige ja, aber der Fall ist für die Akte und die tut nicht weh, mach das aber nicht öfters! Ein Brief für den Knast, nein, aber die müssen Dir antworten. Anzeige ist Anzeige, sagt aber noch nichts aus!

Niklas  23.02.2016, 21:08
@SanoJ1234

Das Verfahren gegen dich wird nur aufgenommen, wenn der Ladenbesitzer Strafanzeige stellt. 

Ich nehme an das dies jedoch nicht passieren wird, da du minderjährig bist und der betriebene Aufwand eines Verfahrens gegen dich, wegen eines gestohlenen Artikels im Wert von 1,70€ , einfach viel zu hoch wäre.

Von Amtswegen wird die Sache nicht verfolgt, nochmal Glück gehabt, würde ich sagen.

Gangsta. Waren es Chupa Chups oder Haribo. 

Du wirst in kürze Post erhalten, von der Polizei.

Bobby66  23.02.2016, 21:04

ja und das Erschiessungskommando nicht vergessen! - Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen!

Furzer  23.02.2016, 21:01

Wenn er nicht in den Knast wegen 1,70 Euro kommt... lachhaft!

Niklas  23.02.2016, 21:03
@Furzer

Wer hat denn behauptet, dass das passiert?

Niklas  23.02.2016, 21:04
@Furzer

Hab ich bemerkt. Aber warum ausgerechnet unter meiner Antwort?

Also ich habe mal mit 13 eine Anzeige wegen Rauberischen Diebstahl bekommen aber sie wurde fallen gelassen muste nicht mal den schaden bezahlen aber da du 14 bist bist du ja strafmündig du könntest eventuell sozialstunden bekommen aber mehr warsheinlich auch nicht.