1. Mai - Feiertag - wie läuft das ab mit der Ummeldung beim Umzug?
werde zum 1. Mai umziehen, bräuchte eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt, dass ich mich zum 1. Mai umgemeldet habe... aber wie wir alle wissen ist der 1. Mai ein Feiertag...
Ich glaube ich kann mich nicht frühzeitig ummelden. Aber geht das zurückdatieren auf den 1. Mai, auch wenn ich erst am 2. Mai dort hingehe?
4 Antworten
Entscheidend ist der Einzugstag. Vor diesem kannst Du Dich nicht ummelden. Der Einzugstag wird auf der Vermieterbescheinigung vermerkt (auch als Wohnungsgeberbestätigung bekannt).
Wie schon geschrieben wurde hast Du zwei Wochen Zeit nach Deinem Umzug den Wohnsitz umzumelden: Siehe https://www.ummelden.de/fristen/
Jedem bekannt ist, dass der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag ist. Eine Ummeldung zu diesem Termin kann also niemand verlangen. Oder Du klärst uns auf, warum dieser Stichtag für Dich so wichtig ist.
Geht das nicht mittlerweile auch online?
Nein, da muß man schön persönlich mit dem PA + Wohnungsgeberbestätigung erscheinen.
Keine Behörde kann etwas zurückdatieren. Dann melde Dich den Tag vorher um!
Du hast doch 2 Wochen nach Einzug Zeit dich umzumelden.
Wo ist das Problem? Die bekommst von deinem Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung, in der steht Einzug am 1. Mai. Mit dieser Bestätigung gehst Du binnen 2 Wochen zum EMA, dann gilt die Ummeldung ab dem 1. Mai.
ich brauche eine Ummeldung -zum- 1. Mai... es muss also am Ersten des Monats sein