Wann muss man einen Mitbewohner beim Jobcenter melden?
Hallo, ich bekomme zur Zeit Hartz IV und habe eine eigene Wohnung, jedoch musste ich wegen privater Gründe eine Freundin bei mir aufnehmen. Sie hat zur Zeit keinen Job und ist seit knapp einer Woche bei mir bis sie bei ihrem neuen Job anfängt, wann muss ich sie als Mitbewohnerin melden damit mir nicht das Geld gestrichen wird? Ich danke schon mal für die Antworten :)
5 Antworten
Solange sie kein Einkommen hat, kann sie ebenfalls Hartz 4 beziehen. Dazu müsstet ihr aber am besten einen Untermietvertrag machen. Der Vermieter muss zwar damit einverstanden sein, aber ohne triftigen Grund darf er nicht ablehnen.
Wenn sie dann einen neuen Job hat und einen Teil der Miete bezahlen kann, musst du das dann natürlich angeben. Dann bekommst du lediglich ihren Anteil an der Miete nicht mehr vom JobCenter.
"Jede Änderung ist dem Amt unverzüglich mitzuteilen".
Nun kann man sich aber drüber streiten, ob die temporäre Aufnahme einer fast mittellosen Person eine echte Änderung ist. Ich persönlich würde wegen paar Wochen überhaupt nichts sagen. bzw. melden.
rein rechtlich seid ihr eine "Bedarfsgemeinschaft". Das bedeutet ihr würdet zusammen veranlagt werden, jeder seinen Grundbedarf plus Miete minus Einkommen. Vielleicht ließe sich das mit einem Untermieter-Vertrag umgehen- in dem Fall muß aber wieder der Vermieter um Genehmigung gefragt werden. Wnn du keine mißgünstigen Leute in der Umgebung hast, ist es einfacher, es so zu belassen, wie es ist, sollte allerdings deine Freundin dauerhaft bei dir einziehen, müßt ihr eine Lösung finden.
Aha- und vorher interessieren sie sich nicht dafür, ob jemand bei einem wohnt, der eventuell alles finanzieren könnte? Das verblüfft mich jetzt, sollte es da mal gerecht zugehen?
Vorher muss das Jobcenter nachweisen, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Ansonsten gilt es als eine Wohngemeinschaft
Bei einer WG wirtschaftet jeder für sich allein, und keiner kann den Mitbewohner zwingen, für ein ärmeres WG-Mitglied aufzukommen.
Insofern besteht nur dann eine Bedarfsgemeinschaft, wenn beide freiwillig füreinander aufkommen. Das wird bei einer entfernten Freundin aber eher nicht der Fall sein.
Wenn sie nicht bei dir gemeldet ist, wohnt sie auch nicht offiziell bei dir und du brauchst es gar nicht anzugeben.
Das hättest du bereits letzte Woche machen müssen, wenn sie seit einer Woche bei dir wohnt
Mehrere Wochen kann sie als Besucherin gelten, vorausgesetzt, sie hat sich noch nicht in der Wohnung angemeldet.
Erst ab einem Jahr wirf man als Bedarfsgemeinschaft geführt