Wann muss man dem Jobcenter Bescheid geben wenn man weg fährt?
Gilt das auch, wenn man mal einen Ausflug machen will? Meine Freundin besucht eine Maßnahme und die haben darüber diskutiert. Bei einer haben die nämlich gesagt, dass sie das melden muss. Ich sage mir selber das man nicht jeden Mist melden brauch. Man muss nur einmal am Tag Post empfangen können. Man ist schließlich kein Gefangener.
7 Antworten
Kommt darauf an, wie lange der Ausflug geht. Wegen einem Tag wird da keiner was sagen.
Ansonsten tut es sicher nicht weh, wenn man beim Jobcenter Bescheid gibt, wenn man mehr als einen Tag wegfährt, denn könnte es sein, dass in der Zeit was rein kommt und von dort bekommt sie Geld.
Wenn du fest arbeitest, kannst du ja auch nicht einfach wegbleiben.
Es ginge um ein paar Stunden am Tag. Ich selber hätte denen das nicht mal auf die Nase gebunden.
Übers Wochenende kann sich auch ein Leistungsempfänger aufhalten, wo er will - ohne Abmeldung.
Hi, dass kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen die sagen zwar du sollst aber ich persönlich habe noch nie etwas gemeldet wo ich hingegangen bin egal ob Ausland Urlaub etc. Und ich hab auch bis dato keine Konsequenzen tragen müssen
LG.
Ja da geb ich dir auch Recht wir sind keine Sklaven oder so .
Also man muss es frühzeitig melden. Ob man es macht ist jedem selbst überlassen. Als ich vor 2 Jahren arbeitslos war hab ich mich frühzeitig im Oktober schon zwischen Weihnachten und Neujahr ortsabwesend gemeldet. "Ja Herr XXX, ich trag es mal ein, aber ich kann ihnen keine Zusage geben, denn es könnte ja eine Maßnahme sein bla bla bla". Da wundert sich das JC das sich die meisten Leute nicht ortsabwesend melden sondern lieber vor der Ortsabwesenheit sich krankschreiben lassen. Kommt ja noch hinzu, das man sich am Stichtag persönlich zurückmelden muss.......für was auch immer. Einen Wochenendausflug oder Tagesausflug würde ich sowieso nicht anmelden. Wichtig ist aber, das man für unter der Woche jemand hat, der sich um die Post kümmert.
Toll zwischen Weihnachten und Sylvester sind keine Maßnahmen, die haben da auch zu und das JC meistens auch. Ich hätte dies garnicht gemeldet.
Ja mir war auch klar, das sicherlich zu dem Zeitpunkt keine Maßnahme sein wird, aber so manche/r SB zeigt nun mal gerne an wie "mächtig" er/sie ist :-D Hab dann auch gar nix mehr gemeldet, da ich solche Machtspielchen nicht mag.
Man muss natürlich nicht melden, wenn man mai in eine andere Stadt fährt. Stallpflicht gibt es nicht.
Eigentlich kann man Freitag abend wegfahren und Sonntag abend wieder zu Hause sein. Dann hat man immer noch Zeit, auf die Post vom Samstag zu reagieren. Für Samstag und Sonntag wird niemand ins JC eingeladen, weil das JC da geschlossen hat.
Eben das denke ich mir auch, aber darum ging es. Sie hatte gesagt bekommen, dass sie melden muss, wenn sie z.B. für ein paar Stunden nach Frankfurt fährt. Deswegen war auch die Disskusion ausgebrochen.
Eigentlich kann man Freitag abend wegfahren und Sonntag abend wieder zu Hause sein. Dann hat man immer noch Zeit, auf die Post vom Samstag zu reagieren. Für Samstag und Sonntag wird niemand ins JC eingeladen, weil das JC da geschlossen hat.
Genau so sehe ich das auch! SelbstMontags kommt auch nie Post vom Jobcenter und man ist nicht verpflichtet 24Std. am Tag telefonisch erreichbar zu sein. Nur postalisch sollte man Briefe empfangen können
Dann wurde ihr was Falsches gesagt.
Ich habe das mit dem Wegfahren selbst oft genug praktiziert. Kein Mensch hat sich je daran gestört.
wenn sie z.B. für ein paar Stunden nach Frankfurt fährt.
Sie soll sich mal den Paragrafen zeigen lassen, in dem das steht.
Ja eben bei mir auch nicht. Kenne es nicht anderster. Ich habe es so gehalten wenn ich mal ein Tag irgendwo hin wollte bin ich gefahren. Glaube ich auch, die werden ihr keinen zeigen können. So nach dem Motto bei ihr, du darfst dein Wohnort nicht verlassen.
Eigentlich kann man sogar 2 tage wegfahren solange man weis das nich gekommen ist !
Das jobcenter _Hat kein recht ales Überprüfen zu dürfen du must nur ereichbar sein bzw deine post nach schauen und bei einem Ausflug ist man abends zb ja auch wieder zurück also mus man das nicht melden!
Orstabenwesent mus du dich nur melden wen du länger weg bis als zb mehr als 2 tage!
Es geht hier ja nicht um paar Tage, sondern um paar Stunden am Tag. Irgendwann sagen die man soll melden wenn man zur Toilette geht. Wir haben doch keine Sklaverei. Auch Hartz4 Empfänger können tun und lassen was sie wollen. Es sind genauso Menschen mit Bedürfnisse wie andere auch! Ich hatte auch noch nie was gemeldet und würde mir auch garnicht in den Sinn kommen.