Krankmeldung bei wem melden?
Hallo ! Ich arbeite in einem großen Unternehmen als Textilverkäuferin. Jetzt hat mich die Grippe erwischt und ich bin krank geschrieben. Habe gleich in meiner Filiale angerufen und bei den Kolleginnen bescheid gesagt da die Filialleitung frei hatte. Abends ruft mich meine Filialleiterin an und macht mich zur Schnecke weil ich sie nicht infomiert habe. Dabei gilt bei uns, wer frei hat hat frei und wird nur im absoluten Notfall privat angerufen. Muß ich mir das bieten lassen? Hat sie recht ? Die Krankmeldung habe ich sofort per Post in die Zentrale geschickt.
6 Antworten
Krankmeldung immer an den direkten Vorgesetzten, wenn dieser im Urlaub ist, an dessen Vertretung.
ein großes Unternehmen hat doch eigentlich eine Personalabteilung oder nicht ?
Du bist verpflichtet bei Krankheit deinen Arbeitgeber darüber schnellstens zu informieren. Wenn dieser nicht erreichbar ist, deine unmittelbare Vorgesetze. Alternativ den Abteilungsleiter oder Personalchef.
Wie Du es gemacht hast, war gelinde gesagt - nicht in Ordnung.
Außerdem schnellstens den Krankenschein nachreichen. In der heutigen Zeit sollte man dies per Email oder Fax machen.
Gruß A
Muß ich mir das bieten lassen?
:-) Du wirst sie sicher deswegen nicht vor das Arbeitsgericht zerren. Lass Dir schriftlich geben wer wann zu welcher Gelegenheit anzurufen ist.
Falls es nicht schon irgendwo fixiert ist. Auch Filialleiter haben mal einen schlechten Tag, manche mehrere bis immer.....
Ein "großes Unternehmen" sollte seinen Beschäftigten eine verantwortliche Stelle nennen, bei der man sich krank melden kann. Sollte der Ansprechpartner nicht erreichbar sein, muss es eine Vertretung geben.
Wenn deine Filialleiterin frei hat, ist es ja auch nicht garantiert, dass sie jederzeit erreichbar ist. Und es kann niemand von dir erwarten, dass du ewig lange herumtelefonierst, bis du dich krank gemeldet hast.
Nebenbei gesagt frage ich mich auch, wie denn der Informationsfluss bei deinen Kolleginnenn ist.
Ich würde mir für die Zukunft schriftlich geben lassen, wie bei einer Krankmeldung zu verfahren ist.