Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten, wie geht es weiter mit Punkten und Aufbauseminar?
Hallo, ich wurde vor rund zwei Monaten von der Polizei angehalten, weil ich über Rot gefahren bin.
Ich habe nun einen Bußgeldbescheid (siehe Bild) bekommen, auf dem steht: "Hinweis: Das Kraftfahrtbundesamt wird bei der Rechtskraft des Bußgeldbescheides die Entscheidung mit 01 Punkt(en) bewerten. Diese Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldbescheides und somit nicht anfechtbar."
Was heißt das? Was kommt nun alles auf mich zu? Bekomme ich einen Punkt? Ich bin außerdem noch in der Probezeit. Muss ich ein Aufbauseminar machen?
Danke schon mal im Voraus!
4 Antworten
"Was kommt nun ales auf mich zu?"
Das was auf dem Bußgeldbescheid steht: 118,50 € plus ein Punkt.
"Muss ich ein Aufbauseminar machen?"
Die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt später als der eigentliche Bußgeldbescheid. Das zuständige Straßenverkehrsamt muss erst der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen, dass du einen Verstoß der Punkte und Probezeitmaßnahmen erfordert, begangen hast.
"Hinweis: Das Kraftfahrtbundesamt wird bei der Rechtskraft des Bußgeldbescheides die Entscheiddung mit 01 Punkt(en) bewerten. Diese Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldbescheides und somit nicht anfechtbar." Was heißt das?"
§ 67 des OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) regelt die Formen und Fristen eines Bußgeldbescheides. Der Bußgeldbescheid wird erst rechtskräftig, wenn du deine Tat zugegeben hast oder die Einspruchsfrist von 2 Wochen verstrichen ist.
Darf ich erfahren, wie das alles mit dem Rotlicht abgelaufen ist? Waren die Polizisten zufällig vor Ort? Bzw. wie war die Situation genau?
Rotlicht A-Verstoss, Automatisch Verlängerung der Probezeit und Aubauseminnar, das kommt noch, Ein Punkt ist auch drinn, wurde dir schon mitgeteilt.
Dass du die Anordnung zum Aufbauseminar noch bekommen wirst, weißt du ja schon durch die Antwort von ShadowFlake.
Die Eintragung der Punkte ist noch nicht erfolgt. Wenn der Bescheid nach zwei Wochen rechtskräftig wird, werden die Daten nach Flensburg gemeldet. Dort erst werden sie gespeichert und mit Punkten bewertet. Da die endgültige Festsetzung der Punkte dem Kraftfahrt-Bundesamt überlassen wird, kann dir die Bußgeldbehörde nur ein voraussichtliches Ergebnis mitteilen, sozusagen als "Service" an den Bürger, damit er weiß, was er zu erwarten hat.
Über Rotlichtverstoß, 1 Monat Fahrverbot + Bußgeld wenn über 1 Sekunde rot
Scheinbar hattest du Glück und es war unter 1 Sekunde.
da steht nichts vom Fahrverbot es handelt sich hier glaube ich um eine "einfache" Rotüberfahrung