Meldepflicht nicht nachgekommen. Wie viel Bußgeld?
Also ich bin vor einem Jahr umgezogen und habe micht jetzt erst umgemeldet. Ich hatte es einfach vergessen, habe aber jetzt ein polizeiliches Führungszeugnis gebraucht, also musste ich mich ja ummelden. Die Dame auf dem Bürgerbüro (Rheinland-Pfalz) war leider gar nicht wohlwollend. Ich musste den Mietvertrag volegen und da war ja dann auch nichts mit Lügen wegen des Datums. SIe meinte dann ich bekomme einen Bußgeldbescheid usw. Im Landesrecht habe ich jetzt nachgelesen, dass die Straße höchstens 500€ betragen kann, Jedoch bin ich Studentin und kann das auf keinen Fall bezahlen. Hat jemand Erfahrungen damit, wie viel das so wird? Kann man das in Raten zahlen? Danke schonmal an alle.
3 Antworten
Eine Ummeldung erst ein Jahr nach Einzug ist schon ein bisschen spät... Viele Gemeinden haben für Meldeverstöße eine Art Bußgeldkatalog, gestaffelt nach der Länge der Verspätung.
Im Landesrecht habe ich jetzt nachgelesen, dass die Straße höchstens 500€ betragen kann,
Das ist nur die absolute Höchstgrenze, die in der Praxis wohl nie erreicht wird. Außerdem hast du durch deine Vergesslichkeit nur fahrlässig gehandelt und dadurch halbiert sich die Obergrenze sowieso (zum Nachlesen: § 17 Abs. 2 OWiG).
Trotzdem solltest du dir nicht zu viele Gedanken machen, ich würde ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro angemessen halten. Dieser Betrag kann auch als Bußgeldbescheid festgesetzt werden, was den Nachteil hat, dass zur Geldbuße noch Gebühren von 28,50 Euro kommen. Dafür kannst du einen Bußgeldbescheid auch in Raten zahlen, was bei einem Verwarnungsgeld nicht möglich ist.
Also ich habe das schon zwei mal verbummelt.
Die eine Sachbearbeiterin war sehr nett und hat gemeint, dass es kein Problem ist und mal passieren kann. Die andere war in etwas so wie dein Behördendrachen und hat geschimpft und gemeint ich muss ein Bußgeld zahlen. Allerdings kam auch bei dem Drachen kein Bußgeldbescheid.
Wenn sie dir aber ein Bußgeld verpassen, dann richtet sich das nicht nach deinem Einkommen. Eine Bußgeld wird nach einem Katalog vergeben, nur bei Geldstrafen die vom Gericht verhängt werden, wird das Einkommen berücksichtigt.
ich habe im Jahr 2009 einen Bußgeldbescheid über 218€ erhalten für ca.4 Wochen spätere Anmeldung!!!in Mönchengladbach.