Wann muss eine telefonische Krankmeldung bei Schichtarbeit erfolgen? (Zeitarbeitsfirma)

4 Antworten

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Für Zeitarbeitsfirmen gilt - traue ihnen nur soweit, wie du sie sehen kannst....

Die Rechtsprechung hat hier leider keine Definition und spricht hier nur von dem unbestimmten Begriff " unverzüglich " - doch was ist "unverzüglich"? Und genau hier gehen die Geister auseinander...!

Das Zuhälter mit Abmahnungen schnell bei der Hand sind ist bekannt - mal dahingestellt ob gerechtfertigt oder nicht - sie kennen nur dieses eine Mittel. Der Zuhälter hat als Arbeitgeber Anspruch darauf, dass er es zuerst erfährt - ob der Entleihbetrieb überhaupt angerufen werden muss halte ich eh für zweifelhaft - er ist nicht der Arbeitgeber, es besteht kein Vertragsverhältnis mit ihm zwischen (H)ure und Freier - das besteht ausschließlich mit dem Zuhälter in beide Richtungen.

Ist ein Büro erst später besetzt, so muss er auch nicht auf den AB quatschen - "unverzüglich " wäre dann auch erst bei Bürobeginn - ist er vorher schon beim Arzt, dann ist auch der Anruf erst um 10 oder 11 noch unverzüglich wenn er da erst genaueres weiß - dass du wieder eingepennt bist, muss man denen ja nicht auf die Nase binden, du warst schon beim Arzt und da ist Telefonierverbot... lass dir dann mal das Gegenteil beweisen!

Ein Anruf erst um Neun statt um Acht... das ist (P)ipifax und Kindergarten - der Entleihbetrieb hat bescheid gewusst, sie hätten eh nicht so schnell Ersatz für dich - die haben nur Panik um das Geld, dass jetzt nicht verdient wird - alles andere darum ist nur Kasperletheater von denen! Kein Richter würde hier in dem Fall auch nur annähernd dem Zuhälter Recht geben - sollen die doch einen Telefondienst einreichten wenn ihre Leute so früh anfangen müssen, oder eine Notfallnummer wo auch einer erreichbar ist.

Auf den AB bescheid sagen, dass man krank ist, reicht?

theoretisch ja, rechtlich nein... kannst du garantieren, dass der auch abgehört wird? Ist das selbe wie mit Email oder Fax....

Nicht dass die dann sagen, dass Sie nichts bekommen haben bzw. nichts auf dem AB war.

das wird das erste sein was sie sich aus den Fingern saugen...

Die Woche drauf Abmahnung bekommen, weil "angeblich" die Firma nichts wusste

muss sie auch nicht - sie sind nicht dein Arbeitgeber... vertraglich kann das natürlich vereinbart werden, dass sie zu informieren ist

Sogar Hartz4 ist immer noch besser als Prostitution mit Leihsklaven

Red00 
Beitragsersteller
 12.11.2012, 15:52

Dass ich eingepennt bin, hab ich denen auch nicht gesagt, hab da ne Notlüge parat gehabt, ob die das geglaubt haben sei dahingestellt.

Danke, dein Beitrag hat mir sehr geholfen, ich hätte da noch eine Frage.

Reicht ein Krankenschein als Krankmeldung, also nur Krankenschein in den Briefkasten werfen am ersten Tag wo man krank ist (mit Zeugen). Bzw. was kann/darf die ZA dann machen?

stelari  12.11.2012, 16:42
@Red00

Nein - hier ist man sich in der Rechtsprechung einig, dass das alleine nicht ausreicht und eine Abmahnung zurecht auslösen kann... hat man zu viele Abmahnungen, dann folgt unausweichlich die Kündigung

Dein Arbeitsvertrag sagt "unverzüglich"

Hast du die Handynr. des Niederlassungsleiters aus der Zeitarbeitsfirma???

Nein? Dann Ruf im Büro und sprich denen auf den AB, mit den Worten: Die Firma weis bescheid das ich krank bin, ich werde mich nochmals melden sobald ich beim Arzt raus bin um Ihnen nährer Informationen zu geben.

Red00 
Beitragsersteller
 12.11.2012, 13:24

Auf den AB bescheid sagen, dass man krank ist, reicht?

Nicht dass die dann sagen, dass Sie nichts bekommen haben bzw. nichts auf dem AB war.

Dini1  12.11.2012, 13:34
@Red00

klar die Gefahr besteht immer das die ZA das sagt.

Trotzdem wenn bei uns die Mitarbeiter um 6 auf den AB quatschen sind wir schon froh, das sie sich melden...

Am besten auf den AB morgends um 6 quatschen und um 8 noch mal anrufen mit den Worten: Haben sie meine Nachricht abgehört?

Red00 
Beitragsersteller
 12.11.2012, 14:41
@Dini1

Du kennst meine ZA nicht. Das erste mal wo ich krank war, habe ich am gleichen Tag meinen Krankenschein in den Briefkasten reingeworfen und in der Firma angerufen wo ich arbeite.

Die Woche drauf Abmahnung bekommen, weil "angeblich" die Firma nichts wusste, dass ich krank sei und Krankenschein haben die auch nicht bekommen....

sobald man von der krankheit weiss.

beim schichtdienst dürfte das ja einfacher sein, weil da rund um die uhr ein schichtdienstleiter vor ort ist??

Red00 
Beitragsersteller
 12.11.2012, 13:25

Es geht mir eher um die Zeitarbeitsfirma...

Wenn man weiß, ab wann eine Firma besetzt ist, ruft man gleich an. So früh wie irgendwie möglich.

Ich weiß also um 4.30 h: Ich bin krank. Meine Firma ist ab 5.00 h besetzt,also bin ich um 5.05 h am Telefon.

Red00 
Beitragsersteller
 12.11.2012, 13:29

Um 8 Uhr sollte die besetzt sein, steht doch oben drin. Um 5.00 Uhr krank, gleich angerufen bei der Firma wo ich arbeite, dann eingeschlafen und um 9.00 Uhr bei Zeitarbeitsfirma angerufen.