Brauche ich eine Krankmeldung für Sozialstunden wenn ich krank war?
Hallo, ich habe mal eine Frage..
Unzwar hat meine Freundin 40 Sozialstunden, und hat davon schon 6 abgeleistet. Doch letzte Woche Mittwoch hat sie mich morgen´s angerufen und meinte, sie wolle nicht dorthin gehen.. ja oke, sie hat dann auch dort angerufen und bescheid gegeben, das sie "angeblich krank sei", was aber nicht so war. Und nun hat sie heute nochmal dort angerufen, ( sie musste zum amt usw.) und gesagt, sie würde erst morgen wieder kommen. Daraufhin hat die Frau am Telefon gesagt(wo sie ihre sozialstunden ableisten soll) sie solle doch bitte eine ärztliche krankmeldung mitbringen, von da an wo sie gefehlt hat. Meine Frage ist nun, brauch sie Wirklich eine Krankmeldung vom arzt, bzw generell eine? Denn sie hat große angst morgen dorthin zu fahren, und zu sagen, das sie keine Krankmeldung hat, weil ihr der arzt keine geschrieben hat. Sie war ja aber auch nicht beim arzt.. Nun ja, ich hoffe mir wird jemand da etwas weiterhelfen können, denn ich selber weiss es auch nicht..
P.s. Bitte nur leute antworten, die es auch Wirklich wissen, und keinen schwachsinn hier reinschreiben.
Lg
18 Antworten
Wenn sie hingeht und sich bei der zuständigen Person für ihr Fehlen entschuldigt (Tut mir Leid, persönliche Probleme bla bla bla), dann wird man ihr sagen, dass sie ihre Stunden weiterhin dort abarbeiten kann. Die Fehlzeit wird sie aber nacharbeiten müssen.
Also eigentlich wohl nicht... war bei mir zumindest nicht so.
Als ich meine abgeleistet hatte, war ich gleich am zweiten Tag krank, bzw hatte ich mirn Knöchel angeschlagen und ein wichtigen Termin bei der Bank, mein "Kollege" sagte zwar ich solle das nicht nochmal tuen, aber von der Chefin kam nichts und auch von sonst niemandem. Also kommt wohl auf den Laden an in dem sie arbeitet, aber letzten Endes sind Sozialstunden ja keine feste Anstellung und noch nicht mal ein Praktikum. Bei einem Tag sollte eigentlich nichts passieren ;)
Habe ich das so gesagt, ja?
Sie hat doch einen bestimmten Zeitraum genannt bekommen, in dem sie die Sozialstunden ableisten soll... Und Schwänzen ist schon mal ganz ungünstig. Ihr ist doch klar, was es bedeutet und welche Folgen, wenn sie die Stunden nicht ableistet! Also sollte sie zumindest dafür sorgen, daß sie glaubwürdig ist, wenn sie fehlt. Und offenbar kommt sie nicht glaubwürdig rüber, wenn sie nur anruft, daß sie krank ist. - Na ja, daß sie heute zu irgendeinem Amt muß, kann sie ja sich ja sicherlich bescheinigen lassen.
In ihrem eigenen Interesse sollte sie sehen, daß sie die Stunden durchzieht!
Ja das Recht haben sie. Diese Frage an sich ist schon eine Frechheit und Unverschämtheit. Sie hat Sozialstunden auferlegt bekommen, also hat sie auch was ungesetzliches getan und wird dafür zur Verantwortung gezogen. Dieser Verantwortung entzieht sie sich schon wieder mit Lügen, Täuschen und Betrügen. Nichts anderes ist das mit der Krankmeldung und dem Krankenscheinversuch. Du unterstützt sie auch noch darin. In euren beiden Köpfen ist nichts angekommen, rein gar nichts. Wie heißt doch das Sprichwort: „ Wer nicht hören will, muss Fühlen“. Deine Freundin sollte soviel Courage haben und dort sagen, dass sie Mist gebaut hat, denn damit würde sie auch zeigen dass in ihrem Hirn etwas angekommen ist.
In der regel muss sie eine krankmeldung vorweisen,da die sozialstunden gerichtlich auferlegt wurden.wenn sie keine lust auf die sozialstunden hat(was der nichtvorhandene krankenschein beweist) kann es ärger mit dem gericht geben da sie ihrer auferlegte strafe nicht nachkommt.sie kann gegebenenfalls einen anderen ort suchen um die stunden abzuleisten,dies muss beim richter/gericht dann angegeben werden mit der bestätigung vom neuen ort.(es seidenn der ort wurde auch mit auferlegt,dann muss sie es durchziehen)
Nein sie wird dort keinen Ärger mit dem Gericht bekommen, da ich selbst mal auf 190 Stunden saß, weiß ich das sehr gut ;)
Man hat einen bestimmten Zeitrahmen um diese Stunden abzuarbeiten und das kann man in jeder Sozialeinrichtung tuen in der man möchte. Das heißt wegen einmal "schwänzen" passiert vom Gericht aus gar nichts.
Kommt auf die tat an und ob sie vorbestraft ist.bei wiederholungstäter wird härter durchgegriffen ;) habe selber schon 1400 stunden abgeleistet ;)
Bei 40 Stunden denke ich nicht das sie vorbestraft ist, zumal Geldbußen und Sozialstunden nicht als Vorstrafe zählen.^^
Zählt sehr wohl als vostrafe ;)Und ich sagte es kann sein das sie ärger bekommt, nicht das es auch so ist ;) bei 40 stunden wird sie in der tat nicht vorbestraft sein.ändert aber nichts daran das sie nicht einfach fernbleiben darf ohne entschuldigung wenn sie mal etwas angefangen hat.kann eben negativ gewertet werden.kommt denke ich auch sehr auf die einrichtung an in der sie sich befindet.
Schärfer als ein Praktikum oder eine Anstellung- es wurde von einem Richter an Stelle einer anderen Strafe verhängt.