Stromabgestellt ohne Ankündigung?
Hallo! Mir wurde gestern ohne Ankündigung der Strom von der Rheinenergie abgestellt, Nach Rückfrage beim Unternehmen wurde mit Mitgeteilt, dass noch Posten aus meiner alten Wohnung offen wären. An sich kein Problem aber die Rheinenergie möchte unbedingt die Sperrgebühr mit einziehen welche ich nicht bezahlen werde,da ich keine Ankündigung erhalten habe, Nach Rückfrage beim Anwalt habe ich erfahren ,dass laut §§ 33 AVBEltV und § 19 der StromGVV mindestens 2 Wochen vor dem Abstelltermin eine Sperrung angekündigt werden muss und nochmal min. drei tage davor noch eine Ankündigung erfolgen muss. Allerdings sagte mir die Äußerst unfreundliche Dame am Telefon, dass sie mir am 23.11 ! eine Ankündigung hätten zukommen lassen. Nun wurde mir der Strom am 29.11 gesperrt, Bin ich da rechtlich auf der sicheren Seite , wenn ich sage ich bezahle die Posten allerdings nicht die Sperrgebühr?
Vielen Dank schonmal
7 Antworten
ist zwar schon ein älteres Thema aber mal meinen Senf dazu gebe:
Aus der Erfahrung heraus :
Pkt.1
Das was da dort mit dir geschehen ist ist gängige Praxis von Rheinenergie den was meinst du wovon die Leben. Dies musste ich mir anhören nachdem das was du schilderst auch einem Freund passiert ist und er bei der Rheinenergie angerufen hat , Lautsprecher war an und ich konnte mithören...
Pkt. 2
Eingestellt werden kann die Versorgung unter den Voraussetzungen des § 19 StromGVV bzw. des § 19 GasVV (früher: § 33 AVBEltV). Strom- und Gaslieferungsverträge sind Kaufverträge. Zahlt der Kunde nicht, dann hat der Versorger ein Zurückbehaltungsrecht. Bei Zahlungsverzug darf er seine Versorgung aber nicht sofort einstellen, er muss die Versorgungsunterbrechung** 4 Wochen** (früher: 2 Wochen) zuvor angedroht haben. Zusätzlich ist jetzt auch der Beginn der Unterbrechung 3 Tage vorher anzukündigen.
Pkt. 3
Immer einen Rechtsanwalt einschalten wenn etwwas nicht klar ist . Der kostet zwar etwas , aber meist ist es so bei mir gewesen das der Rechtsanwalt bedeutend billiger war als die folge kosten die aus den Mahnungen und wie hier Sperrungen entstanden sind...
sicherlich nicht, das absperren verursacht Kosten, die laut Vertrag der Abnehmer tragen muss. versuche Ratenzahlung zu vereinbaren. Vor Umzug Rechnungen bezahlen, sonst sieht das eben aus wie eine Flucht.
Sah nicht aus wie eine Flucht bin ja beim selben Stromanbieter wieder und habe mich normal abgemeldet, die Kosten entstanden durch die Abrechnung. Ich kann die Kosten auf einen Schlag zahlen nur weigere ich mich die Sperrgebühr zu zahlen. Somit bleibt der Anschluss dicht... O-Ton servicemitarbeiterin
Ich würde den Posten sofort überweisen und eine Beschwerde an den Vorstand schicken. Die Beschwerde per Fax oder e-mail vorab.
wo hast du den Strom für den PC her?
Bin gerade beim Freund um die Ecke... problem wenn ich das über den Postweg erledige ist nur, dass ich dann 3 Wochen keinen Strom habe... außerdem überlege ich mir ob ich Schadensersatz geltend machen soll da meine Lebensmittel nicht mehr zu genießen sind.
Diese "gleich an Hans und nicht an Hänschen" schreiben Taktik verzögert die Abwicklung nur.
meld dich mal bei akte@akte.net oder bei der redaktion Computer und Technik (CT) des hessischen rundfunks...
lg, anna
Ich wuerde ins Gericht gehen und Pfaendungschutz beantragen. In der Winterzeit, darf der Strom nicht einfach abgestellt werden, wenn Kleinkunder in der Wohnung sind ist es in den Wintermonaten sogar verboten. Wegen der Schulden wuerde ich versuchen mit dem Unternehmen Ratenzahlung zu vereinbaren...
Gegen die Sperrung und die Rechnung Einspruch einlegen. Erfolgt keine Reaktion darauf, musst Du entweder zahlen, od Klage vor Gericht erheben und die strietigen Punkte von einem Richter klaeren lassen.
Pfändungsschutz? auch wenn ich die Rechnung einfach bezahlen kann? ich meine der Streitpunkt ist, dass mir die Sperrung nicht angekündigt wurde und nach Nachfrage die Sperrung zu einem Zeitpunkt 6 ! tage nach "angeblicher Ankündigung" also unter der 14 tage Frist vorgenommen wurde!