Klassenarbeit am selben Tag nachschreiben wo eine Klassenarbeit stattfindet ?
Hallo,
Ich habe krankheitsbedingt an dem Tag einer Klassenarbeit gefehlt. Jetzt soll ich diese Arbeit am selben Tag nachschreiben an dem ich auch eine Klassenarbeit schreibe. Gibt es dafür irgendwelche Gesetzliche Regelungen in NIEDERSACHSEN?
Mfg
3 Antworten
"Während einer Kalenderwoche dürfen von einer Klasse oder Lerngruppe höchstens drei, an einem Schultag darf nicht mehr als eine bewertete schriftliche Arbeit geschrieben werden. Satz 3 gilt im Regelfall auch dann, wenn eine Schülerin oder ein Schüler an von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen, z.B. wegen nachgewiesener Krankheit, eine schriftliche Arbeit versäumt hat."
Zu schriftlichen Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen, Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums (siehe https://www.mk.niedersachsen.de/download/69741/_Schriftliche_Arbeiten_in_den_allgemein_bildenden_Schulen_RdErl._d._MK_v._22.3.2012_zuletzt_geaendert_am_9.4.2013.pdf)
Du musst diese Arbeit also grundsätzlich nicht am selben Tag wie eine reguläre Klassenarbeit nachschreiben.
Also darf ich mich im Prinzip dagegen "wehren" diese Arbeit zu Schreiben. Und bleibe im Recht
Du musst die Klassenarbeit normalerweise bei Anwesenheit der nächsten Unterrichtsstunde nachschreiben, bzw. Auch ohne Absprache mit dem Lehrer. Da spielt es keine Rolle ob du bereits eine Klassenarbeit geschrieben hast. Aber da wir alle alt genug sind, kann man mit Lehrer sprechen wenn du fragst das du nicht bereit bist oder die eine Klassenarbeit dich ausgelaugt hat für heute. Frage einfach nach ob du sie später nachschreiben kannst.
Okay das ist mir neu! Aber gut zu wissen ;) da es in meiner schullaufbahn auch dazu kam, das wir auch 2-3 Klausuren mal. An einem. Tag geschrieben haben. Es gibt auch viele Prüfungen an denen 2 stattfinden an einem Tag für die selbe Person... Komisch das dies dann Gesetzlich geregelt ist aber nicht eingehalten wird Selbst bei offiziellen Prüfungen.
Da gibt es keine Regelung die dagegen spricht. Weshalb auch. Wenn man einmal was gelernt hat und nur zum fraglichen Termin krank war heißt das ja nicht dass du das ne Woche später nicht mehr weißt. Hefter mal anschauen und es müsste alles noch drin sein.
Natürlich gibt es da Regelungen, siehe Runderlass zu schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen des Niedersächsischen Kultusministeriums. Es darf im Regelfall auch bei krankheitsbedingtem Fehlen nur eine Klassenarbeit am Tag geschrieben werden.
Nein, siehe Runderlass zu schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen des Niedersächsischen Kultusministeriums. Im Regelfall darf auch bei Krankheit nur eine Klassenarbeit am selben Tag geschrieben werden.